Studienwechsel, Unterstellung in aktuelle Curricula und AVO
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Begriffe klären: Unterstellung und Anerkennungsverordnung
Was ist eine Unterstellung und was ein Studienwechsel?
- Die Unterstellung ist der Umstieg eines auslaufenden Curriculums (Studienplan) auf eine neuere Version..
- Die Unterstellung erfolgt automatisch, wenn Sie zu einer älteren Version des Studiums angemeldet sind, diese ausläuft und Sie den Studienbeitrag für das nächste Semester bezahlt haben.
- Sie können die Unterstellung allerdings auch aktiv beantragen, wenn Sie - während die alte und die neue Version parallel laufen - schon vorab auf die neue Version umsteigen möchten. Senden Sie hierfür die ausgefüllte Meldung der Unterstellung an unser Kontaktformular.
- Bei einer Unterstellung verlieren Sie keinen Studientag, da Ihr altes Studium an einem Tag beendet und mit dem folgenden Tag Ihr neues Studium beginnt (z.B.: Diplom-LA UF Deutsch endet am 30.04.2021 und der BEd UF Deutsch beginnt per 01.05.2021). Die Eintragung der Leistungen wird per jeweiliger Anerkennungsverordnung reguliert.
- Wenn Sie keine Unterstellung beantragen, sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt für das neue Curriculum anmelden, beginnt Ihr Studium mit dem aktuellen Semester (01.03. oder 01.10.) und die Eintragung der Leistungen wird weiterhin per jeweiliger Anerkennungsverordnung reguliert.
- Ein Studienwechsel ist es, wenn Sie beispielsweise das Diplom-LA UF Deutsch studiert haben und nun den Bachelor Deutsche Philologie anmelden und studieren möchten, oder wenn Sie mit dem Bachelor Deutsche Philologie beginnen und sich dann entscheiden diesen abzumelden und mit dem Bachelor Lehramt UF Deutsch zu beginnen. Auch in diesen Fällen wird die Eintragung der Leistungen per jeweiliger Anerkennungsverordnung reguliert.
Was ist eine Anerkennungsverordnung?
- Eine Anerkennungsverordnung (AVO) reguliert welche Leistungen von Studium X für welche Leistungen im Studium Y anerkannt werden. Für alle Studien welche über eine AVO verfügen, gilt ausnahmslos die Anerkennung nach der Auflistung in der AVO.
- Die Leistungen der AVO werden mit Datum Ihres Studienbeginns bzw. dem Datum der Leistung in Ihrem Sammelzeugnis eingetragen. Eine bescheidmäßige Anerkennung ist für die durch die AVO regulierten Leistungen nicht notwendig.
- Die Eintragung der Leistungen erfolgt nicht automatisch, sondern ausschließlich nach Beantragung der Studierenden mit dem jeweils entsprechenden Antrag und nach Durchsicht der SPL/SSSt.
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Ablauf und Dauer - Von der Antragstellung bis zur Anerkennung
Bei einer Unterstellung
- Senden Sie das Formular zur "Meldung der Unterstellung" und den jeweiligen Antrag auf Anerkennung nach AVO per Kontaktformular an die SSSt SPL 10. Nach der Bearbeitung der Unterstellung durch die Kolleg*innen der Studienzulassung (7-14 Werktage), wird das alte Studium beendet und das neue Studium mit dem Folgetag angemeldet. Sie verlieren also keinen einzigen Tag durch die Unterstellung.
- Nach erfolgter Unterstellung, werden Ihre Leistungen aus dem alten Studium, gemäß Ihres Antrags von den Mitarbeiter*innen der SSSt SPL 10 bearbeitet und in Ihr neues Studium eingetragen. Da der Umstieg durch die Anerkennungsverordnung reguliert ist, erhalten sie hierfür keinen Bescheid. Beachten Sie, dass dieser Ablauf je nach Aufkommen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
- Wir empfehlen Ihnen den Antrag aufzubewahren, sodass Sie die eingetragenen Leistungen nachher kontrollieren können. Wenn Leistungen fehlen oder falsch eingetragen wurden, melden Sie sich bitte direkt über das Kontaktformular.
Bei späterer Anmeldung zum aktuellen Curriculum
- Melden Sie sich während der regulären Anmeldefrist über u:space für das aktuelle Studium an und bezahlen Sie den ÖH-Beitrag.
- Senden Sie nach erfolgreicher Bezahlung, bzw. sobald als möglich den jeweiligen Antrag auf Anerkennung nach AVO per Kontaktformular an die SSSt SPL 10.
- Ihr Antrag wird von den Mitarbeiter*innen der SSSt SPL 10 kontrolliert und die Leistungen aus dem alten Studium, gemäß Ihres Antrags bearbeitet und in Ihr neues Studium eingetragen. Da der Umstieg durch die Anerkennungsverordnung reguliert ist, erhalten sie hierfür keinen Bescheid. Beachten Sie, dass dieser Ablauf je nach Aufkommen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
- Wir empfehlen Ihnen den Antrag aufzubewahren, sodass Sie die eingetragenen Leistungen nachher kontrollieren können. Wenn Leistungen fehlen oder falsch eingetragen wurden, melden Sie sich bitte direkt über das Kontaktformular.
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Anerkennung von LV aus dem Bachelor Deutsche Philologie in den Bachelor Lehramt UF Deutsch und vice versa
Mit 18.02.2023 sind die Anerkennungsverordnungen Nr. 67 und Nr. 68 in Kraft getreten, welche die Anerkennung von Leistungen aus dem Bachelor Deutsche Philologie in den Bachelor Lehramt UF Deutsch und vice versa regulieren. Eine bescheidmäßige Anerkennung ist somit nicht mehr notwendig.
Wenn Sie von einem in das andere Studium gewechselt sind oder beide Studien (parallel oder zeitversetzt) studieren, so beantragen Sie die Eintragung der Leistungen mit folgenden Formularen:
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Anerkennung von LV aus dem Diplom-LA in den BEd
Mit dem 30.04.2021 ist das Diplomstudium-LA für alle Unterrichtsfächer und Kombinationen ausgelaufen. Die Beantragung einer Unterstellung war bis zum 31.05.2021 möglich.
Studierende, welche das Studium bis dahin nicht erfolgreich abgeschlossen haben, bzw. die Unterstellungsfrist verabsäumt haben oder beabsichtigt das BEd Studium zu einem späteren Zeitpunkt beginnen möchten, müssen während der regulären Anmeldezeiten der Studienzulassung die Zulassung in das aktuelle Studium Bachelor of Education (BEd) beantragen, den ÖH-Beitrag zahlen und können sich daraufhin die erbrachten Leistungen aus dem Diplomstudium per Anerkennungsverordnung Nr. 345 in das Bed-Studium anrechnen lassen.
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Anerkennung von LV vom alten in das neue Curr. MA DaF-Z
Das Curriculum des MA DaF/Z Version 2008 ist mit dem 30.11.2019 ausgelaufen.
- Studierende, welche das Studium bis dahin nicht erfolgreich abgeschlossen hatten und als ordentlich gemeldet waren, wurden mit dem 01.12.2019 automatisch in das neue Curriculum Version 2017 unterstellt.
- Studierende, welche das Studium bis dahin nicht erfolgreich abgeschlossen hatten und nicht als ordentliche Studierende gemeldet waren, das Studium jedoch wiederaufnehmen wollen, müssen sich zunächst an die Studienzulassung wenden, die Zulassung in das aktuelle Studium beantragen und den ÖH-Beitrag zahlen.
- Studierende, welche das Studium bis dahin nicht erfolgreich abgeschlossen hatten und als ordentlich gemeldet waren, wurden mit dem 01.12.2019 automatisch in das neue Curriculum Version 2017 unterstellt.
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Anerkennungsverordnungen und Formulare (Welche LV werden wofür anerkannt)
- Unterstellung des MA DaF/Z Version 2008 auf den aktuellen MA DaF/Z Version 2017
Nr.: 161 Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Masterstudiums Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (Version 2008) (UA 066 814) für das Masterstudium Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (Version 2017) (UA 066 814)
-> Hier finden Sie das dazugehörige Formular zur Beantragung der Eintragung von Leistungen lt. AVO Nr. 161
- Studienwechsel Diplom-LA UF Deutsch auf BEd UF Deutsch
Nr.: 345 Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Diplomstudiums Lehramt UF Deutsch für das Bachelorstudium Lehramt UF Deutsch
-> Hier finden Sie das dazugehörige Formular zur Beantragung der Eintragung von Leistungen lt. AVO Nr. 345
- Studienwechsel Diplom-LA UF Deutsch auf BA Deutsche Philologie:
Nr.: 205 Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Diplomstudiums Lehramt UF Deutsch (UA 190 333 xxx bzw. UA 190 xxx 333) für das Bachelorstudium Deutsche Philologie (Version 2011) (UA 033 617)
-> Hier finden Sie das dazugehörige Formular zur Beantragung der Eintragung der Leistungen lt. Avo. Nr. 205
- Anerkennung von Leistungen aus dem BA Deutsche Philologie für dem BEd UF Deutsch:
Nr.: 67 Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelor Deutsche Philologie (UA 033 617) (Version 2017) für das Bachelor Lehramt UF Deutsch
-> Hier finden Sie das dazugehörige Formular zur Beantragung der Eintragung der Leistungen lt. Avo. Nr. 67
- Anerkennung von Leistungen aus dem BEd UF Deutsch für den Bachelor Deutsche Philologie:
Nr.: 68 Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelor Lehramt UF Deutsch für den Bachelor Deutsche Philologie (UA 033 617) (Version 2017)
-> Hier finden Sie das dazugehörige Formular zur Beantragung der Eintragung der Leistungen lt. Avo. Nr. 68
- Unterstellung des MA DaF/Z Version 2008 auf den aktuellen MA DaF/Z Version 2017