Anerkennungen in der Deutschen Philologie

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  • Welche Leistungen können zur Anerkennung beantragt werden?

    Sie können jede Leistung die Ihr Studienplan (Curriculum) vorschreibt durch gleichwertige Leistung(en) ersetzen. Dabei können lt. UG § 78 folgende Arten von Leistungen anerkannt werden:

    • Leistungen anerkannter postsekundärer Bildungseinrichtung, welche
      • positiv benotet oder als „mit Erfolg teilgenommen“ bewertet wurden und
      • inhaltlich, sowie dem Umfang nach keine wesentlichen Unterschied zu dem Studienplanpunkt des zu anerkennenden Studiums haben.
    • Wissenschafts- oder ausbildungsbezogene Praktika in Betrieben oder Forschungseinrichtungen außerhalb der Universität und bei gemeinsam eingerichteten Studien außerhalb der beteiligten Bildungseinrichtungen, die eine wissenschaftliche Berufsvorbildung vermitteln können.
    • Einschlägige berufliche Tätigkeiten mit pädagogischen Anteilen für Lehramtsstudien.
    • Andere berufliche oder außerberufliche Kompetenzen nach Durchführung einer Validierung.
  • Hier ist keine Anerkennung notwendig (z.B. Eintragung von Leistungen BA <-> UF Deutsch)
  • Anerkennung von Erweiterungscurricula und/oder Alternativen Erweiterungen beantragen

    Im Bachelor Deutsche Philologie sind 60 ECTS aus Erweiterungscurricula zu erbringen ( = "Mini-Studien" anderer Studienrichtungen). Davon können 15 ECTS als Alternative Erweiterungen ( = frei wählbar) anerkannt werden. Wenn Sie in einem anderen Bachelorstudium der Universität Wien bereits vollständig abgeschlossene EC absolviert haben, können Sie sich diese für den Bachelor Deutsche Philologie als "EC aus Vorstudien" anerkennen lassen. 

    Klicken Sie das Thema um zu erfahren wie Sie

     

     

    Lehrveranstaltungen der Deutschen Philologie für Erweiterungscurricula der Deutschen Philologie in ein anderes Bachelorstudium anerkennen lassen

    • Wenn Sie Lehrveranstaltungen der Deutschen Philologie für Erweiterungscurricula der Deutschen Philologie in ein anderes Bachelorstudium anerkennen lassen wollen, müssen Sie
      • das EC über u:space für das zu anerkennende Studium registrieren
      • den entsprechenden Antrag auf Anerkennung des ausgesuchten EC der Deutschen Philologie ausfüllen,
      • bei externen Universitäten: eine beglaubigte Übersetzung und weitere Infos (LV-Beschreibung, Link zum Vorlesungsverzeichnis, usw.) der anzuerkennenden Leistungen beifügen,
      • und mit Ihrem Sammelzeugnis per Kontaktformular senden.

        z.B.: Vier VO SpraWi als EC Deutsche Sprache für das Bachelor Geschichte
        z.B.: Germanistische Leistungen anderer Universitäten als EC Deutsche Sprache für den Bachelor Anglistik

     

     

    Lehrveranstaltungen anderer Studien für ein Erweiterungscurriculum in den Bachelor Deutsche Philologie anerkennen lassen

    • Für das Anerkennen von Erweiterungscurricula welche nicht aus der Deutschen Philologie sind, also Lehrveranstaltungen die irgendwo im Sammelzeugnis anderer Studien stehen und für ein EC verwendet werden können, sind die Kolleg*innen der StudienServiceStelle zuständig, der das EC unterstellt ist. 

      z.B.: The World of English > SSSt Anglistik, Slawistische Grundkompetenz > SSSt Slawistik

     

     

    Abgeschlossene "EC aus Vorstudien" in den Bachelor Deutsche Philologie anerkennen lassen

    • "EC aus Vorstudien" sind vollständig abgeschlossene Erweiterungscurricula, welche Sie in einem anderen Bachelorstudium der Universität Wien absolviert haben und für den Bachelor Deutsche Philologie anerkennen lassen können. Also nicht einzelne Lehrveranstaltungen, die irgendwo in Ihrem Sammelzeugnis stehen, sondern tatsächlich angemeldete und abgeschlossene EC.
      • "EC aus Vorstudien" können nur anerkannt werden, wenn diese vollständig und korrekt abgeschlossen sind.
      • EC der Deutschen Philologie können für den Bachelor Deutschen Philologie nicht anerkannt werden. 
      • Die Registrierung auf u:space ist für die Anerkennung von "EC aus Vorstudien" nicht notwendig.
    • Um eine Anerkennung zu beantragen, senden Sie uns den Antrag auf Anerkennung von "EC aus Vorstudien"  per Kontaktformular.


    Leistungen für Alternative Erweiterungen (15 ECTS) in den Bachelor Deutsche Philologie anerkennen lassen

    • Für die Anerkennung von Alternative Erweiterungen können Sie im Rahmen von 15 ECTS Lehrveranstaltungen/Leistungen frei wählen, wenn Sie diese nicht bereits im Bachelor Deutsche Philologie verwenden oder haben anerkennen lassen (inkl. EC). Kontrollieren Sie vor der Antragsstellung, ob die Leistungen nicht für Erweiterungscurricula verwendet werden können.
    • Um eine Anerkennung zu beantragen, senden Sie uns den Antrag auf Anerkennung für Alternative Erweiterungen und die Leistungsnachweise an das Kontaktformular.
  • UF-Wechsel, Wahlbereich und Anerkennung von StEOP in den Bachelor Lehramt
    • Wenn Sie das Unterrichtsfach gewechselt haben und in Ihrer neuen Kombination weiterhin das UF Deutsch studieren, werden aus Ihrer vorigen UF-Kombination alle Leistungen des Pflichtcurriculums automatisch in die neue Kombination übertragen (bspw. StEOP, VO Sprachgeschichte, Grammatik). Dafür müssen Sie keinen Antrag stellen und erhalten auch keinen Anerkennungsbescheid, da per Anerkennungsverordnung reguliert. Sollten Ihnen Leistungen in Ihrer neuen Kombination fehlen, schreiben Sie uns bitte per Kontaktformular.
    • Leistungen für den Wahlbereich müssen Sie jedenfalls beantragen (siehe "Erforderliche Unterlagen"). Sie benötigen 10 ECTS im gesamten Studium (beide UF)*, stellen Sie den Antrag auf Anerkennung der 10 ECTS dementsprechend nur an eine (1) SSSt Ihrer beiden UF.

    * Studieren Sie eine UF-Kombination außerhalb der Universität Wien, müssen Sie im UF Deutsch jedenfalls Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von >= 5 ECTS zu absolvieren.

    • StEOP-Lehrveranstaltung können nicht anerkannt werden für den Wahlbereich des Bachelorstudiums Lehramt (Modul D-10).
  • Anerkennung von Leistungen beantragen (Erforderliche Unterlagen)

    A. Anerkennungen per Bescheid

    Leistungen der Deutschen Philologie  (z.B. MA Deutsche Phil., MA Austrian Studies, UF Deutsch).
    = Leistungen von nicht-germanistischen Studien der Universität Wien (z.B. Komparatistik, Sprachwiss., TFM).
    = Leistungen die an einer österreichischen und/oder ausländischen Universität erbracht wurden.
    Anerkennungen von Praktika.
    = ERASMUS+ Leistungen.

    • Setzen sich mit den Studienplänen auseinander und tragen die Ihrer Meinung nach gleichwertigen Lehrveranstaltungen in den entsprechenden Antrag auf Anerkennung ein,
    • unterschreiben diesen,
    • bei externen Universitäten: fügen Sie die originalen Zeugnisse und bei fremdsprachigen Universitäten eine beglaubigte Übersetzung, sowie weiterführende Informationen (Beschreibung der LV, Link vom Vorlesungsverzeichnis usf.) der anzuerkennenden Leistungen anbei
    • und schicken Sie alle erforderlichen Dokumente (Antrag auf Anerkennung, Sammelzeugnis, evtl. Zeugnisse und Studienblatt) per Kontaktformular.
    • Senden Sie die Dokumente einzeln und nicht in einer gesammelten PDF-Datei.

     

    B. Anerkennungen lt. Anerkennungsverordnung

    = Leistungen die per Anerkennungsverordnung (AVO) reguliert sind werden nicht per Bescheid anerkannt, sondern (nach Antragstellung Ihrerseits) in Ihr Sammelzeugnis eingetragen.

    Dies betrifft Eintragungen

    • vom Bachelor Deutsche Philologie in den Bachelor Lehramt UF Deutsch und umgekehrt.
    • vom alten, in das neue Curriculum des Master Deutsch als Fremd- und Zweitsprache.
    • vom ausgelaufenen Diplom-LA UF Deutsch in den Bachelor Lehramt UF Deutsch.
    • vom ausgelaufenen Diplom-LA UF Deutsch in den Bachelor Deutsche Philologie.

    Hier finden Sie relevante Informationen und Formulare zur Antragstellung per AVO.

  • Wie lange dauert die Anerkennung und wann sehe ich meine Leistungen?
    • Der Prozess der Anerkennung kann von der Beantragung bis zum Übermitteln des Bescheid bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen.
      • Sollten Sie Leistungen zur Validierung eingebracht haben, so ist die Validierung dem Prozess der Anerkennung vorgezogen, zählt dementsprechend nicht zu der Frist von maximal acht Wochen.

    • Der Bescheid wird vier Wochen nach der Übermittlung an Ihre u:net Adresse rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die anerkannten Leistungen in Ihrem elektronischen Prüfungspass und Ihrem Sammelzeugnis sehen.

      Sollten Sie vorher auf Ihre Rechtsmittel verzichten, so wird der Bescheid per Datum des Rechtsmittelverzichts rechtskräftig und die Leistungen für Ihren elektronischen Prüfungspass und Ihr Sammelzeugnis freigeschalten. Sie können nach erhalt des Bescheid jederzeit auf Ihre Rechtsmittel verzichten, indem Sie auf das Mail von uns wie folgt antworten:

      Hiermit bestätige ich, (Vor- und Nachname), Matrikel-Nr.: (Nr.), dass ich über meine Rechtsmittel belehrt wurde und mit dem (Datum) auf diese verzichte.

    • Eine anerkannte und rechtskräftige Leistung gilt als der letzte Prüfungsantritt in dem anerkannten Studienplanpunkt und kann nicht mit einer anderen Note "überschrieben", in einen anderen Studienplanpunkt umgehängt oder zurückgezogen werden.

     

     

Auf dieser Seite finden Sie relevante Informationen zur Beantragung von Anerkennungen in Bachelor- und Masterstudien der Studienprogrammleitung Deutsche Philologie (SPL 10): welche Leistungen Sie zur Anerkennung beantragen können, was nicht per Anerkennungsbescheid anerkannt werden muss, sondern per Anerkennungsverordnung (AVO) reguliert ist, wie Sie Lehrveranstaltungen des Wahlbereichs UF Deutsch bei einem UF-Wechsel beantragen, welche Lehrveranstaltungen in den Wahlbereich UF Deutsch nicht anerkannt werden können, Anerkennung der "Alternativen Erweiterungen" im Bachelor Deutsche Philologie, die Zuständigkeiten für Anerkennung von "Erweiterunsgscurricula", sowie "Erweiterungscurricula aus Vorstudien", welche Unterlagen Sie für eine Anerkennung von Leistungen in die Studien der Deutschen Philologie benötigen, wie und wo Sie einen Antrag auf Anerkennung von Leistungen in die Studien der Deutschen Philologie stellen und wie lange das Verfahren der Anerkennung in Anspruch nehmen kann.