Anerkennungen
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Sie können jede Leistung, die Ihr Studienplan/Curriculum vorschreibt, durch eine andere gleichwertige Leistung ersetzen, wenn sie den folgenden Voraussetzungen entspricht:
- Sie wurde an einer postsekundären/tertiären Bildungseinrichtung erbracht.
- Sie wurde positiv benotet oder als „mit Erfolg teilgenommen“ bewertet.
- Sie entspricht inhaltlich, formal und dem Umfang nach der Lehrveranstaltung Ihres aktuellen Studiums. Eine Vorlesung kann in der Regel nicht als Seminar anerkannt werden, eine einstündige Lehrveranstaltung nicht als zweistündige, eine 3 ECTS-Übung nicht als 6 ECTS-Übung.
- Leistungen im Rahmen des Diplomstudiums Lehramt werden für alle Lehramtsstudien (UF Deutsch) laut dieser Äquivalenzliste anerkannt.
- Leistungen im Rahmen des Diplomstudiums Lehramt für den Bachelor Deutsche Philologie werden wie folgt anerkannt.
A. Interne Anerkennungen
= ausschließlich Leistungen der Deutschen Philologie - SPL10
(z.B. Diplomstudium Deutsche Philologie, BA Deutsche Philologie alt, Diplom-LA UF Deutsch, usw.)
- Füllen Sie den korrekten Antrag auf Anerkennung aus,
- unterschreiben diesen
- und schicken ihn (mit eventuellen Erklärungen) an das Kontaktformular
B. Externe Anerkennungen
= Leistungen von nicht-germanistischen Studien der Universität Wien
(z.B. Vergleichende Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, TFM, usw.)
= Leistungen die an einer österreichischen und/oder ausländischen Universität erbracht wurden
= Anerkennungen von Praktika
- Füllen Sie den korrekten Antrag auf Anerkennung aus,
- unterschreiben diesen,
- bei externen Universitäten: fügen Sie eine Kopien und/oder begläubigte Übersetzungen der Leistungen anbei
- und schicken Sie alle Dokumente (mit eventuellen Erklärungen) an die zuständige SPL.
B.1. ERASMUS+
Leistungen, die Sie im Rahmen von ERASMUS+ erbracht haben müssen beim zuständigen SPL Michal Dvorecký mit einem Learning Agreement bestätigt werden, bevor diese von der SSSt in Ihre Sammelzeugnis eingetragen werden können.
C. Unterstellung unter das aktuelle Curriculum bzw. Studienwechsel (per Anerkennungsverordnung)
D. Anerkennungen von Alternativen Erweiterungen
- Alternative Erweiterungen sollten erst gegen Ende des Studiums eingereicht werden, da hier all die Lehrveranstaltungen verwendet werden können, die sonst nicht im Studienplan zuordenbar waren. Achten Sie insbesondere darauf, ob die "übrig gebliebenen" Lehrveranstaltungen nicht besser in einem ErweiterungsCurriculum verwendet werden könnten.
- Den Antrag auf Anerkennung können Sie direkt per Kontaktformular stellen oder im im Sekretariat, bzw. Briefkasten von Frau MMag. Scheffl abgeben, wobei wir die Antragstellung per Kontaktformular empfehlen.
- Wenn Sie sich Lehrveranstaltungen der Deutschen Philologie als ein EC für ein anderes Bachelorstudium der Universität anerkennen lassen wollen, müssen Sie
- das EC über u:space für das zuanerkennende Studium registrieren
- den betreffenden Antrag auf Anerkennung ausfüllen, unterschrieben und per Kontaktformular senden.
(z.B.: Vier VO SpraWi als EC Deutsche Sprache für das BA-Studium Geschichte)
- Wenn Sie sich externe Lehrveranstaltungen als ein EC der Deutschen Philologie für ein anderes Bachelorstudium der Universität Wien anerkennen lassen wollen, müssen Sie mit dem entsprechenden Antrag in die Sprechstunde der zuständigen SPL.
(z.B.: Germanistische Leistungen einer anderen Universität als EC Deutsche Sprache für das BA-Studium Geschichte)
- Für das anerkennen von EC welche nicht aus der Deutschen Philologie sind, wenden Sie sich bitte immer an die SSSt/SPL des zuständigen Fachs welchem das EC unterstellt ist.
(z.B.: The World of English -> Anglistik, Slawistische Grundkompetenz -> Slawistik, usw.)
- "EC aus Vorstudien" sind bereits vollständig abgeschlossene EC aus anderen Studien der Universität Wien, die Sie sich für Ihren BA Deutsche Philologie anerkennen lassen können.
- EC aus Vorstudien können nur anerkannt werden, wenn das EC vollständig und korrekt abgeschlossen wurde.
- Es ist nicht möglich EC der Germanistik für Studien der Germanistik anzuerkennen.
- Es ist nicht notwendig die EC über u:space für den BA Deutsche Philologie zu registrieren.
Den Antrag auf Anerkennung von "EC aus Vorstudien" können Sie uns direkt per Kontaktformular senden.
Leistungen die im aktuellen Studium an einem falschen Studienplanpunkt stehen werden umgehängt und nicht per Bescheid anerkannt; siehe: Umhängen von Leistungen
Das Studienblatt finden Sie bei u:space unter "Persönliches" -> "Meine Dokumente".
In diesem Fenster wählen Sie bei "Semesterspezifische Dokumente" das Semester aus, für welches Sie als letztes Ihren Studien- und/oder ÖH-Beitrag einbezahlt haben.
Die Studienzeitbestätigung ist nicht das Studienblatt.
Der Prozess kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen, wird in der Regel aber schneller erledigt.
Der Bescheid wird fünf Wochen nach der Zusendung rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die anerkannten Leistungen in Ihrem elektronischen Prüfungspass und Ihrem Sammelzeugnis sehen.
Sollten Sie vorher auf Ihre Rechtsmittel verzichten, so wird der Bescheid per Datum des Rechtsmittelverzichts rechtskräftig und die Leistungen für Ihren elektronischen Prüfungspass und Ihr Sammelzeugnis freigeschalten.