Anerkennungen

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  • Was kann ich zur Anerkennung beantragen?

    Sie können jede Leistung die Ihr Studienplan (Curriculum) vorschreibt durch gleichwertige Leistung(en) ersetzen. Dabei können lt. UG § 78 folgende Arten von Leistungen anerkannt werden:

    • Leistungen anerkannter postsekundärer Bildungseinrichtung, welche
      • positiv benotet oder als „mit Erfolg teilgenommen“ bewertet wurden und
      • inhaltlich, sowie dem Umfang nach keine wesentlichen Unterschied zu dem Studienplanpunkt des zu anerkennenden Studiums haben.
    • Wissenschafts- oder ausbildungsbezogene Praktika in Betrieben oder Forschungseinrichtungen außerhalb der Universität und bei gemeinsam eingerichteten Studien außerhalb der beteiligten Bildungseinrichtungen, die eine wissenschaftliche Berufsvorbildung vermitteln können.
    • Einschlägige berufliche Tätigkeiten mit pädagogischen Anteilen für Lehramtsstudien.
    • Andere berufliche oder außerberufliche Qualifikationen nach Durchführung einer Validierung.
  • Bis wann kann ich eine Anerkennung beantragen?

    Bei der Beantragung wird zwischen Leistungen, welche Sie vor dem Studienbeginn erbracht haben und Leistungen, welche Sie während des Studiums erbringen unterschieden:

    Leistungen, die VOR dem Studienbeginn absolviert wurden

    Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Leistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters des Studienverlaufs zu beantragen.

    • Es zählt das Datum der erstmaligen Zulassung, dies bedeutet dass,
      • bei einer Wiederaufnahme des Studiums die Frist nicht von Neuem beginnt.
      • bei einem UF-Wechsel oder einer Unterstellung zählt für die Frist das Datum der neuen Zulassung.

    Leistungen, die WÄHREND des Studiums absolviert wurden

    Anerkennung für Leistungen welche während des Studiums absolviert wurden und werden, können Sie weiterhin fristenunabhängig bis zum ende des Studiums beantragen.

    • Beispiele:
      • Sie haben an der Universität Graz Leistungen im Jahre 2019 Leistungen erbracht und fangen per 01.10.2023 mit dem BA Deutsche Philologie an; Dann haben Sie ab dem 01.10.2023 bis zum Ende des zweiten Semesters Zeit um einen Antrag auf Anerkennung der Leistungen aus Graz in den BA Deutsche Philologie der Universität Wien zu stellen.

      • Sie haben den BEd UF Deutsch erfolgreich abgeschlossen und beginnen per 01.03.2023 sowohl mit dem MEd UF Deutsch, als auch mit dem MA Deutsche Philologie. Die Anerkennung relevanter Leistungen, welche Sie im MEd und/oder MA absolvieren, können Sie jederzeit stellen, denn die Leistungen erbringen Sie in beiden Studien nach dem 01.03.2022 (=Studienbeginn).
  • Was muss nicht per Bescheid anerkannt werden = Umhängen von LV / UF-Wechsel / Anerkennung lt. AVO (BA <-> UF Deutsch / MA DaF-Z alt -> Neu / Diplom-LA -> BEd)
    • Leistungen die im aktuellen Studium an einem falschen Studienplanpunkt stehen werden umgehängt und nicht per Bescheid anerkannt.
    • Leistungen des Pflichtcurriculums bei einem UF-Wechsel im UF Deutsch BEd werden automatisch lt. entsprechender Anerkennungsverordnung anerkannt. Lediglich Leistungen für den Wahlbereich müssen zur Anerkennung beantragt werden. Informationen zur Beantragung der Anerkennung finden Sie weiter unten.
    • Leistungen welche per Anerkennungsverordnung (AVO) reguliert sind, sind von der Zwei-Semester-Frist ausgeschlossen und werden nicht per Bescheid, sondern eben per AVO anerkannt. Darunter fallen beispielsweise die Eintragungen von Leistungen des ausgelaufenen Lehramt Diplom UF Deutsch in den BEd UF Deutsch, oder auch vom alten Curriculum Master DaF/Z in das neue Curriculum Master DaF/Z, sowie Lehrveranstaltungen, welche sowohl für den Bachelor Deutsche Philologie, als auch den Bachelor Lehramt verwendet werden können. Informationen zur Beantragung von Eintragung der Leistungen per AVO finden Sie weiter unten bei "Wie und wo stelle ich meinen Antrag auf Anerkennung?".
  • Unterrichtsfach-Wechsel: Wahlbereich anerkennen lassen

    Wenn Sie das UF gewechselt haben und in Ihrer neuen Kombination weiterhin das UF Deutsch studieren, so werden aus Ihrer alten UF-Kombination alle Leistungen des Pflichtcurriculums automatisch in die neue Kombination per entsprechender Anerkennungsverordnung übertragen (Bsp.: StEOP, VO Sprachgeschichte, Grammatik, usw.). Dies bedeutet, dass Sie dafür keinen Antrag stellen müssen und auch keinen Anerkennungsbescheid erhalten, sondern die Leistungen nach Ihrem Studienbeginn in Ihrem Sammelzeugnis aufscheinen.

    Sollte dies nicht passieren oder Ihnen Leistungen welche Sie in der alten Kombination hatten in Ihrer neuen Kombination fehlen, schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular.

    Lediglich die Leistungen für den Wahlbereich müssen Sie per entsprechendem Formular beantragen (siehe Punkt "Wie und wo stelle ich meinen Antrag auf Anerkennung?"). Bedenken Sie hierbei, dass Sie insgesamt 10 ECTS für das gesamte Studium benötigen* und, damit es nicht zu Doppelanerkennungen und Verzögerungen in der Bearbeitung kommt, Sie den Antrag auf Anerkennung der 10 ECTS nur an eine SSSt Ihrer beiden UF schicken.

    * Studieren Sie in einer UF-Kombination an einer anderen Universität als der Universität Wien, so müssen Sie im UF Deutsch jedenfalls Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 5 ECTS zu absolvieren.

  • Kann ich StEOP-LV im BEd UF Deutsch anerkennen lassen?
    • Die Anerkennung von StEOP-Lehrveranstaltung ist, unabhängig der Studienrichtung, im Wahlbereich (Modul D-10) des BEd-Studiums nicht möglich.

     

     

  • Anerkennung von Erweiterungscurricula, "EC aus Vorstudien" und Alternative Erweiterungen

    Im Bachelorstudium Deutsche Philologie sind 60 ECTS aus Erweiterungscurricula zu erbringen ( = "Mini-Studien" anderer Studienrichtungen). Davon können 15 ECTS als Alternative Erweiterungen ( = frei wählbare LV) anerkannt werden, Informationen dazu finden Sie weiter unten.

    Wenn Sie in einem anderen Bachelorstudium bereits vollständig abgeschlossene EC (welche nicht der SPL10 gehören) absolviert haben, können Sie sich diese für Ihren Bachelor Deutsche Philologie als "EC aus Vorstudien" anerkennen lassen. 

     

    Anerkennung von LV der SPL10 als ein EC in einem anderen BA-Studium

    • Wenn Sie Lehrveranstaltungen der Deutschen Philologie als ein EC für ein anderes Bachelorstudium der Universität anerkennen lassen wollen, müssen Sie
      • das EC über u:space für das zu anerkennende Studium registrieren
      • den betreffenden Antrag auf Anerkennung ausfüllen,
      • bei externen Universitäten: fügen Sie eine beglaubigte Übersetzung, sowie weiterführende Informationen (Beschreibung der LV (z.B.: aus dem Vorlesungsverzeichnis), Studienplan/Curricula, etwaige SE-Arbeiten, usf.) der anzuerkennenden Leistungen anbei
      • unterschrieben und mit Sammelzeugnis und Studienblatt per Kontaktformular senden.

        z.B.: Vier VO SpraWi als EC Deutsche Sprache für das BA-Studium Geschichte
        z.B.: Germanistische Leistungen einer anderen Universität als EC Deutsche Sprache für das BA-Studium Geschichte

     

    Anerkennung von LV anderer Studien als ein EC für den BA Deutsche Phil.

    • Für das Anerkennen von EC welche nicht aus der Deutschen Philologie sind ( = LV welche Sie irgendwo im Sammelzeugnis Ihres anderen Studiums stehen haben und welche für ein EC verwendet werden können), sind die Kolleg*innen des SSSt zuständig, welchem das EC zugeordnet ist. 

      z.B.: The World of English -> Anglistik, Slawistische Grundkompetenz -> Slawistik, usw.

     

    Anerkennung von "EC aus Vorstudien" = EC aus anderen BA-Studien für den BA Deutsche Phil.

    • "EC aus Vorstudien" sind vollständig abgeschlossene EC, welche Sie in einem anderen Bachelorstudium der Universität Wien absolviert haben und Sie für Ihren BA Deutsche Philologie anerkennen lassen können.
      Also nicht einzelne LV, welche irgendwo im Curriculum stehen (siehe Oben), sondern tatsächlich angemeldete und abgeschlossene EC, welche Sie in einem anderen Bachelorstudium absolviert haben.
      • EC aus Vorstudien können nur anerkannt werden, wenn das EC vollständig und korrekt abgeschlossen wurde.
      • Für die Beantragung von Leistungen welche Sie vor dem Studienbeginn absolviert haben ("Zwei-Semester-Frist") zählt das Datum des Studienbeginns und nicht das Datum der Registrierung des EC.
      • Es ist nicht möglich EC der Germanistik für Studien der Germanistik anzuerkennen. 
      • Es ist nicht notwendig die EC über u:space für den BA Deutsche Philologie zu registrieren.

        Senden Sie uns den Antrag auf Anerkennung von "EC aus Vorstudien" direkt per Kontaktformular.


    Beantragung der Anerkennung von Alternativen Erweiterungen (15 ECTS)

    • Für die Anerkennung von Alternative Erweiterungen können Sie im Rahmen von 15 ECTS Lehrveranstaltungen frei wählen, wenn
      • Sie diese LV nicht bereits im Bachelor Deutsche Philologie verwenden (inkl. EC).
      • Sie diese LV nicht bereits im Bachelor Deutsche Philologie haben anerkennen lassen (inkl. EC).
      • Und kontrollieren Sie auch, ob die LV nicht eventuell für ein Erweiterungscurriculum (EC) verwendet werden können.

    • Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung und den Leistungsnachweis an das Kontaktformular.
  • Wie und wo stelle ich meinen Antrag auf Anerkennung?

    A. Anerkennungen per Bescheid

    Leistungen der Deutschen Philologie SPL 10  (z.B. MA Deutsche Phil., MA Austrian Studies, UF Deutsch, usw.).
    = Leistungen von nicht-germanistischen Studien der Universität Wien (z.B. Komparatistik, Sprachwiss., TFM, usw.).
    = Leistungen die an einer österreichischen und/oder ausländischen Universität erbracht wurden.
    Anerkennungen von Praktika.
    = ERASMUS+ Leistungen.

    • Füllen Sie den korrekten Antrag auf Anerkennung mit den zu anerkennenden Lehrveranstaltungen aus (= Sie setzen sich mit den Studienplänen auseinander und füllen die Ihrer Meinung nach gleichwertigen Lehrveranstaltungen im Formular aus),
    • unterschreiben diesen,
    • bei externen Universitäten: fügen Sie die originalen Zeugnisse und bei fremdsprachigen Universitäten eine beglaubigte Übersetzung, sowie weiterführende Informationen (Beschreibung der LV (z.B.: Link vom Vorlesungsverzeichnis), Studienplan/Curricula, etwaige SE-Arbeiten, usf.) der anzuerkennenden Leistungen anbei
    • und schicken Sie alle Dokumente (Antrag auf Anerkennung mit eventuellen Erklärungen, Sammelzeugnis, evtl. Zeugnisse und Studienblatt) per Kontaktformular.
    • Senden Sie die Dokumente einzeln und nicht in einer gesammelten PDF-Datei.

     

    B. Anerkennungen lt. Anerkennungsverordnung

    = Leistungen, welche per Anerkennungsverordnung reguliert sind werden nicht per Bescheid anerkannt, sondern, nach Einbringung eines Antrags Ihrerseits, in Ihrem Sammelzeugnis per Datum Ihres Studienbeginns eingetragen und freigeschalten.

    Hier finden Sie die Studien welche per Anerkennungsverordnung reguliert sind:

  • Ausfüllen und senden der erforderlichen Unterlagen

    Effizientes und richtiges ausfüllen der Formulare

    • Welche Unterlagen Sie für die Beantragung benötigt, steht unter dem Punkt "Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?".
    • Sie können die verlinkten Anträge auf Ihrem Desktop speichern, direkt in der PDF-Datei ausfüllen und unterschreiben. Ausdrucken und scannen ist nicht notwendig.
    • Beachten Sie dabei, dass Sie LV-Nr., Titel der LV und das richtige Datum der zu anerkennenden Leistungen angeben.

    Unterschreiben der Formulare

    • Das ausdrucken und scannen der Unterlagen ist nicht erforderlich, denn Sie können direkt in Adobe das Dokument signieren, indem Sie oben rechts auf das Symbol der Füllfeder oder in der Werkzeugleiste auf "Ausfüllen und unterschreiben" klicken. Daraufhin können Sie entweder eine bereits gescannte Unterschrift von Ihnen einfügen, oder direkt im Dokument mittels Maus oder Pad unterschreiben.

     Senden

    • Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen korrekt ausgefüllt und unterschrieben haben, müssen Sie diese nur mehr als Thema der Anfrage "Anerkennungen" per Kontaktformular zur Durchsicht und Bearbeitung einsenden. 
    • Senden Sie die einzelnen Dokumente (Antrag, Zeugnisse, usw.) einzeln und nicht in einer gesammelten PDF-Datei.
    • Um mehrere Dateien zu senden, klicken Sie zunächst in das Feld "Keine Datei ausgewählt", es öffnet sich ein Fenster zu Ihrem Browser. Gehen Sie an den Ort wo Sie Ihre Dateien abgespeichert haben, drücken die Taste STRG oder CTRL und wählen mit der Maus die Dateien aus, welche Sie versenden wollen.

    Studienblatt ≠ Studienzeitbestätigung

    • Das Studienblatt finden Sie bei u:space unter "Persönliches" -> "Meine Dokumente".
      In diesem Fenster wählen Sie bei  "Semesterspezifische Dokumente" das Semester aus, für welches Sie als letztes Ihren Studien- und/oder ÖH-Beitrag einbezahlt haben.

      Die Studienzeitbestätigung ist nicht das Studienblatt.
  • Wie lange dauert die Anerkennung und wann sehe ich meine Leistungen?
    • Der Prozess der Anerkennung kann von der Beantragung bis zum Übermitteln des Bescheid bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen.
      • Sollten Sie Leistungen zur Validierung eingebracht haben, so ist die Validierung dem Prozess der Anerkennung vorgezogen, zählt dementsprechend nicht zu der Frist von maximal acht Wochen.

    • Der Bescheid wird vier Wochen nach der Übermittlung an Ihre u:net Adresse rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die anerkannten Leistungen in Ihrem elektronischen Prüfungspass und Ihrem Sammelzeugnis sehen.

      Sollten Sie vorher auf Ihre Rechtsmittel verzichten, so wird der Bescheid per Datum des Rechtsmittelverzichts rechtskräftig und die Leistungen für Ihren elektronischen Prüfungspass und Ihr Sammelzeugnis freigeschalten. Sie können nach erhalt des Bescheid jederzeit auf Ihre Rechtsmittel verzichten, indem Sie auf das Mail von uns wie folgt antworten:

      Hiermit bestätige ich, (Vor- und Nachname), Matrikel-Nr.: (Nr.), dass ich über meine Rechtsmittel belehrt wurde und mit dem (Datum) auf diese verzichte.

    • Eine anerkannte und rechtskräftige Leistung gilt als der letzte Prüfungsantritt in dem anerkannten Studienplanpunkt und kann nicht mit einer anderen Note "überschrieben", in einen anderen Studienplanpunkt umgehängt oder zurückgezogen werden.