Abschlussarbeiten & -prüfungen

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  • Wie und wo melde ich meine Masterarbeit an?

    Liebe Studierende,

    folgende Schritte sind für die Anmeldung Ihrer Masterarbeit notwendig:

    1. Kontaktieren Sie eine/n Betreuer*in aus dem entsprechenden Fachgebiet, dem das Thema Ihrer Arbeit zugeordnet werden kann. Die Liste der Betreuer*innen finden Sie weiter unten.
    2. Füllen Sie das Formular "Ansuchen um Thema und Betreuung" aus. Reichen Sie das von Ihnen und Ihrer/m Betreuer*in unterschriebene Formular am SSC Phil. Kult. ein. Das Einholen der Unterschrift vom SPL ist nicht notwendig.
    3. Bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zur Kenntnis genommen haben.
    4. Reichen Sie folgende Unterlagen am SSC Phil. Kult. ein:
      • Formular "Ansuchen um Thema und Betreuung"
      • Formular "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis"
      • Exposé (Erkenntnisinteresse und Forschungsstand, Fragestellung, Forschungsdesign, vorläufige Gliederung, Bibliographie)
    5. Ihr Ansuchen wird vom SSC Phil. Kult. kontrolliert und der zuständigen SPL zur Genehmigung vorgelegt. Das Thema gilt als genehmigt, wenn sich das SSC nach zwei Wochen nicht bei Ihnen meldet. Sollten Sie eine Bestätigung des Themas zur Vorlage bei einer Behörde benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das SSC Phil. Kult.
  • Wer kann Masterarbeiten betreuen und prüfen?

    Die unten angfeführten Personen können sowohl die Betreuung von Masterarbeiten, als auch mündliche Abschlussprüfungen der SPL10 übernehmen. Ob und welche Arbeiten von den jeweiligen Personen bereits (mit)betreut wurden, können Sie durch einen Klick auf den Namen einsehen.

     

     

     

     

     

     

    Die mit * versehenen Lehrenden können nur nach Rücksprache mit der SPL und ausführlicher Begründung der Studierenden eine Betreuung übernehmen, hierbei reicht ein formloser Antrag. Zusätzlich können auch Emeritierte, pensionierte Habilitierte und habilitierte LektorInnen aus den verschiedenen Fachbereichen der Studienrichtung Deutsche Philologie die Betreuung übernehmen.

    Stand: 06.09.2023

  • Muss ich die Eidesstattliche Erklärung am Ende der Masterarbeit anhängen?

    Nein, bitte hängen Sie am Ende der Masterarbeit keine Eidesstattliche Erklärung an, dies ist nicht notwendig. Sie bestätigen bereits mit der Unterzeichnung der "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis", die Sie bei der Themenanmeldung abgegeben haben, dass Sie die Masterarbeit selbstständig verfassen

  • Muss ich mein Abstract auch auf englisch verfassen?

    Ein deutschsprachiges Abstract ist, laut Satzung und Formvorschriften, verpflichtend.
    Ein englischsprachiges Abstract ist nach Möglichkeit beizulegen, Sie haben jedoch keine Konsequenzen, wenn Sie dies nicht tun.

    Diese Regelung ist unabhängig davon, in welcher Sprache die Masterarbeit verfasst wurde.

  • Wie und wo melde ich meine mündliche Abschlussprüfung an?

    Grundsätzliche Voraussetzungen und Schritte zur Anmeldung

    • Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss der Prüfungspass abgeschlossen und bei der jeweiligen SSSt eingereicht worden sein.
    • Die Masterarbeit muss beurteilt sein, d.h. die Note muss im Sammelzeugnis aufscheinen.
    • Die Abschlussprüfung muss spätestens 14 Tage vor dem Termin über das Kontaktformular des SSC Phil. Kult. angemeldet werden.
    • Informationen und das Formular für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung finden Sie auf der Website des SSC Phil. Kult.
  • Wer kann den Vorsitz bei meiner Abschlussprüfung übernehmen?

    Welche Lehrende der SPL10 an welchem Wochentag vor- oder nachmittags den Vorsitz zu mündlichen Masterprüfung übernehmen können, entnehmen Sie der aktuellen Vorsitzliste.

  • Gibt es eine verbindliche Leseliste?

    Hier finden Sie Basisleselisten zur Vorbereitung auf Ihre Masterprüfung, je nach Fachbereich:

    • Basisleseliste Neuere deutsche Literatur
      • Die Leseliste hat Gültigkeit für alle Studierenden, welche ein Masterstudium Deutsche Philologie und/oder MEd UF Deutsch mit dem Wintersemester 2021/22 begonnen haben.
  • Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung Masterstudien (SPL10)

    Grundsätzlich besteht die mündliche Abschlussprüfung (Defensio) aus Ihnen, zwei Prüfenden (wovon eine/r Ihr/e Betreuer_In ist) und einem Vorsitz. Die Prüfung dauert 60 Minuten und unterteilt sich zu gleichen Anteilen in die Defensio mit 15-20 Min. und zwei Prüfungen zu je ca. 20 Min.

    Im Detail lautet der entsprechende Abschnitt für das jeweilige Curriculum wie folgt:

    Master Deutsche Philologie 

    • (2) Die Masterprüfung ist eine Defensio einschließlich einer Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit sowie eine Prüfung, die ein zweites Teilfach der Germanistik aus dem Studienangebot des Masters Deutsche Philologie umfasst. Teilfächer im Master Deutsche Philologie sind Neuere deutsche Literatur, Ältere deutsche Literatur, Germanistische Sprachwissenschaft. Die Beurteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Satzung.

    • Das wissenschaftliche Umfeld, welches im ersten Prüfungsteil behandelt wird, ist dabei weit zu fassen, beispielsweise "NdL", dabei aber nicht nur den Teilbereich der Masterarbeit meint.

    • Bitte beachten Sie, dass DaF/Z kein Teilfach des Masters Deutsche Philologie ist und somit nicht als zweites Teilfach gewählt werden kann.

    • Beteiligte Personen
      • Vorsitzende*r (siehe Liste)
      • Erstprüfer*in: Betreuer*in der Masterarbeit
      • Zweitprüfer*in 

    • Ablauf
      • 1. Teil: Eröffnung der Prüfung durch die vorsitzführende Person
      • 2. Teil: Defensio (20 Min.):
         10  Min.: Präsentation der Masterarbeit
         (Power Point und/oder Handout möglich; technische Modalitäten bitte vorher klären) 
         10 Minuten:  Diskussion der Masterarbeit (Defensio). Die Fragen können vom gesamten  Prüfungssenat gestellt werden.
      • 3. Teil (20 Min.): Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit (SpraWi, NdL, etc.)
      • 4. Teil (20 Min.): Prüfung über das zweite Fachgebiet

     

     

    Master Austrian Studies 

    • (2) Die Masterprüfung ist eine Defensio einschließlich einer Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit sowie eine Prüfung aus einem anderen Studienbereich des Masterstudiums Austrian Studies – Cultures, Literatures, Languages (Österreichstudien - Kulturen, Literaturen, Sprachen)

    • Das zweite Teilfach kann also beispielsweise aus der Verlgleichenden Literaturwissenschaft oder Geschichte sein, wobei nicht zwei Mal dasselbe Fachgebiet (z.B.: NdL) geprüft werden darf.

     

     

    Master DaF DaZ

    • Verteidigung der Masterarbeit einschließlich einer Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Arbeit; Prüfung über zwei ausgewählte Themen aus unterschiedlichen Modulen.

    • Beteiligte Personen:
      • Vorsitzende*r (Vorsitzende*r darf nicht dem Fachbereich DaF/DaZ angehören)
      • Erstprüfer*in: Betreuer*in der Masterarbeit
      • Zweitprüfer*in

    • Ablauf:
      • 1. Teil: Eröffnung der Prüfung durch die vorsitzführende Person
      • 2. Teil: Defensio (20 Min.):
         10  Min.: Präsentation der Masterarbeit
         (Power Point und/oder Handout möglich; technische Modalitäten bitte vorher klären) 
         10 Minuten: Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit. Die Fragen können    vom gesamten Prüfungssenat gestellt werden.
      • 3. Teil (20 Min.): Prüfung über ein Fachgebiet, das aus den Modulen 1 bis 7 zu wählen ist (Fachgebiet Nr. 1).
      • 4. Teil (20 Min.): Prüfung über ein Fachgebiet, das aus den Modulen 1 bis 7 zu wählen ist (Fachgebiet Nr. 2).

      Die Inhalte des 3. und 4. Teils der Masterprüfung (Fachgebiet Nr. 1 und 2) sind mit dem_der Zweitprüfer_in zu vereinbaren. 

     

    Masterstudium Lehramt

    Grundsätzlich ist die Abschlussprüfung für alle UF gleich, d.h. es gibt keine Sonderregelungen für die UF Katholische/Evangelische Religion, das UF Informatik oder externe Universitäten (z.B. Kunstuniversität)

    • Für alle UF Kombinationen gilt, dass eine gemeinsame kommissionelle Abschlussprüfung zu erfolgen hat
    • im UF mit MA ist eine Präsentation der MA vorgesehen und eine Prüfung über das Umfeld
    • im UF ohne MA erfolgt eine Prüfung über das Fach
    • Die Beurteilung jedes UF erfolgt durch den kompletten Prüfungssenat
    • Die beiden Noten der UF stehen im Sammelzeugnis und im Abschlusszeugnis

    ("Unterrichtsfach Deutsch im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) an der Universität Wien")

    • (2) Die Masterprüfung ist eine Defensio und die letzte Prüfung vor dem Studienabschluss. Sie umfasst a) die Verteidigung der Masterarbeit einschließlich der Prüfung über deren wissenschaftliches Umfeld und b) eine Prüfung aus einem Bereich des zweiten Unterrichtsfaches. Die gesamte Prüfung soll auch professionsrelevante Aspekte berücksichtigen.

    • Das wissenschaftliche Umfeld ist dabei weit zu fassen, beispielsweise "NdL", dabei aber nicht nur den Teilbereich der Masterarbeit meint. 

    • Zudem sind die professionsrelevanten Aspekte zu berücksichtigen.

    • Beteiligte Personen
      • Vorsitzende*r (siehe Liste)
      • Erstprüfer*in (Erstes UF): Betreuer*in der Masterarbeit
      • Zweitprüfer*in  (Zweites UF)

    • Ablauf
      • 1. Teil: Eröffnung der Prüfung durch die_den Vorsitzenden_n
      • 2. Teil (30 Min.): Defensio und Prüfung des UF in welchem die Masterarbeit geschrieben wurde
      • 3. Teil (30 Min.): Prüfung des Zweiten UF

     

     

     

    Masterstudium Lehramt Erweiterungstudium

    Die Masterprüfung im Erweiterungsstudium Master Lehramt Unterrichtsfach Deutsch ist eine Teilprüfung mit 2 ECTS.

    • Beteiligte Personen
      • Studierende*r
      • Prüfer*in 
      • Protokollant*in

    • Vor der Prüfung
      • Einreichung des Prüfungspasses bei der StudienServiceStelle. Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss der Prüfungspass abgeschlossen und bestätigt worden sein. Die Bearbeitungszeit kann bis zu vier Wochen betragen.
      • Wahl von Prüfer*in: In Frage kommen alle internen promovierten und habilitierten Mitarbeiter*innen des Instituts für Germanistik. Mit dem Prüfer*in sollen die Prüfungsthemen vereinbart werden.
      • Wahl von Protokollant*in: Alle Personen, die auf der Vorsitzliste stehen
      • Anmeldung des Prüfungstermins. Die Abschlussprüfung muss spätestens 14 Tage vor dem Termin im StudienServiceCenter angemeldet werden. Verwenden Sie dafür das entsprechende Formular.

    • Ablauf
      • Die Prüfung dauert ca. 30 Min.
      • Nach der Eröffnung der Prüfung erfolgt eni Prüfungsgespräch über die vereinbarten Themen.
      • Das Prüfungsergebnis wird Ihnen nach der Prüfung mitgeteilt.

    • Nach der Prüfung
      • Das Prüfungsprotokoll wird an die StudienServiceStelle weitergeleitet.
      • Die Mitarbeiter_innen des StudienServiceCenters werden Sie kontaktieren, sobald Ihre Abschlussunterlagen fertig sind.
  • Förderungen, Vernetzung und Interessantes
    • OeAD - Das österreichische Lektoratsprogramm
      Ist ein Mobilitätsprogramm zum Unterricht der deutschen Sprache, der Literatur und Landeskunde Österreichs an ausländischen Universitäten. Es lädt Graduierte mit Magister-/Masterabschluss geistes- und kulturwissenschaftlicher Studienrichtungen zu einer Bewerbung ein.
    • Ihre Abschlussarbeit mit der Stadt Wien
      Auf der Plattform für Abschlussarbeiten werden von den Organisationen der Stadt relevante Fragestellungen und stadtspezifische Herausforderungen für Abschlussarbeiten in Kooperation mit der Stadt Wien angeboten.