Kommissionelle Prüfungen
Allgemeine Information zur Prüfung
Was passiert, wenn der vierte Antritt auch negativ ist?
Wo melde ich mich an und was benötige ich dafür?
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Nach drei negativen Antritten zu einer Prüfung, muss der vierte Antritt kommissionell erfolgen. Eine kommissionelle Prüfung wird vor einem Prüfungssenat abgelegt, wobei dieser aus mindestens drei Personen besteht. Für den vierten Antritt einer Prüfung ist eine kommissionelle Prüfung verpflichtend, kann aber auf Wunsch der/des Student*In bereits für den dritten Antritt beantragt werden.
Wird auch der letztmögliche Antritt zu einer Prüfung nicht positiv absolviert, werden Sie mit dem Datum der Prüfung für das betreffende Studium an der Universität Wien gesperrt. Sie können zu diesem Studium allerdings an einer anderen Universität in Österreich zugelassen werden.
Lt. dem UG 78 "Neu" gilt dies ab 01.10.2022 auch für StEOP-Prüfungen
Nachdem eine StEOP-Prüfung viermal negativ beurteilt wurde, verlieren Sie die Zulassung zu diesem Studium. Eine Wiederaufnahme dieses Studiums an der Universität Wien ist nicht möglich. Der Ausschluss gilt rückwirkend, wenn Sie die STEOP vor Wintersemester 2022/23 nicht bestanden und das betroffene Studium bis dahin auch nicht wiederaufgenommen haben. Sie sind auch von jenen Studien ausgeschlossen, in deren Curriculum dieselbe, viermal negativ beurteilte Prüfung vorgesehen ist.