Kommissionelle Prüfungen der Deutschen Philologie

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  • Allgemeine Information zur kommissionellen Prüfung (vierter Antritt)

    Nach drei negativen Prüfungsantritten einer nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung, muss der vierte Antritt kommissionell erfolgen. Eine kommissionelle Prüfung wird vor einem Prüfungssenat abgelegt, wobei dieser aus drei Personen besteht. Für den vierten Antritt einer Prü­fung ist eine kommissionelle Prüfung verpflichtend, kann aber auf Studierenden-Wunsch bereits für den dritten Antritt beantragt werden.

    Bei drei negativen Noteneintragungen einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (bspw. Übung, Pro/Bachelor/Master-Seminar,...), ist der vierte Besuch der Lehrveranstaltung der Letztmögliche.

  • Was passiert, wenn der vierte Antritt auch negativ ist?

    Wird auch der letztmögliche Antritt/Besuch zu einer Prüfung/prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung nicht positiv absolviert, werden Sie mit dem Datum der Noteneintragung lt. Sammelzeugnis für das betreffende Studium an der Universität Wien gesperrt und von allen laufenden Lehrveranstaltungs-Anmeldung abgemeldet. 

    Lt. dem UG 78 "Neu" gilt dies ab 01.10.2022 auch für StEOP-Prüfungen:
    Nachdem eine StEOP-Prüfung viermal negativ beurteilt wurde, verlieren Sie die Zulassung zu diesem Studium. Eine Wiederaufnahme dieses Studiums an der Universität Wien ist nicht möglich. Der Ausschluss gilt rückwirkend, wenn Sie die STEOP vor Wintersemester 2022/23 nicht bestanden und das betroffene Studium bis dahin auch nicht wiederaufgenommen haben. Sie sind auch von jenen Studien ausgeschlossen, in deren Curriculum dieselbe, viermal negativ beurteilte Prüfung vorgesehen ist.

    Die Zulassung zu dem Studium an einer anderen österreichischen Universität ist weiterhin möglich.

  • Wie melde ich mich für eine kommissionelle Prüfung in der Deutschen Philologie (SPL 10) an?
    • Die Angaben zum Prüfungstermin und Prüfungssenat müssen Sie bereits im Vorfeld der Anmeldung mit den jeweiligen Lehrpersonen abge­spro­chen haben.
    • Bei der StEOP-Prüfung "Einführung in die Deutsche Philologie" muss der Prüfungstermin nicht gesondert vereinbart werden, sondern ist ein regulärer StEOP-Prüfungstermin (siehe u:find). Beim Prüfungssenat wählen Sie drei Lehrpersonen aus, welche in u:find bei der Lehrveranstaltung als "Lehrende" aufgelistet sind.
    • Für die Anmeldung:
    1. Schicken Sie uns spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin
    2. das ausgefüllte Formular Anmeldung zur kommissionellen Prüfung der Deutschen Philologie und Ihr aktuelles Studienblatt per Kontaktformular (Thema: Kommissionelle Prüfungen (SPL 10)).
    3. Nach Überprüfung der von Ihnen übermittelten Anmeldung, erhalten Sie von uns eine Bestätigung Ihres Prüfungstermins.

     

    Sollten Sie bez. der Anmeldung Fragen oder Unklarheiten haben, schreiben Sie uns rechtzeitig vor einer etwaigen Prüfung/Anmeldefrist per Kontaktformular.

     

     

Auf dieser Seite finden Sie relevante Informationen zu Kommissionellen Prüfungen (vierter Antritt) der Studienprogrammleitung Deutsche Philologie (SPL 10): was passiert, wenn auch der vierte und somit kommissionelle Antritt in der Deutschen Philologie negativ ist und wo melde ich mich für die kommissionelle Prüfung in der Deutschen Philologie an.