Validierung von (außer)beruflichen Qualifikationen

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  • Was kann validiert werden?

    Per 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten

    • nicht-formalen Bereich
      (zB.: private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung)

     

     

    • und informellen Bereich
      (zB.: beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen)

      anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.

     

     

     

  • Welche Frist muss ich beachten?

    Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters ab der Erstzulassung zu beantragen.

    Der Antrag auf Validierung muss innerhalb dieser Zwei-Semester-Frist gestellt werden, um eine fristgerechte Anerkennung danach zu ermöglichen. Nach Ablauf der Zwei-Semester-Frist ist eine Validierung und anschließende Anerkennung nicht mehr zulässig.

  • Ablauf der Valdierung (Prozess ist der Anerkennung VORgezogen)
    1. Füllen Sie das Formular zur Validierung elektronisch aus
    2. signieren dieses
    3. und senden es, inkl. aller erforderlichen Unterlagen
    4. per Kontaktformular (Thema: Validierung).
    5. Die zuständige SPL wird sich Ihre Unterlagen ansehen und Sie über die weiteren Schritte zur Validierung informieren.

       >> Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für das Validierungsformular.
  • Validierung der Qualifikation kann erfolgen -> Antrag auf Anerkennung

    Wenn die Validierung durch die SPL bestätigt wurde, ist wie folgt vorzugehen:

    1. Füllen Sie entsprechend der Validierung den korrekten Antrag auf Anerkennung aus und
    2. senden Sie dieses, sowie das Formular Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen“, welches von der SPL bestätigt wurde
    3. per Kontaktformular.

    4. Die SSSt wird die Anerkennung durchführen und Ihnen den Anerkennungsbescheid auf Ihren u:account zukommen lassen.

      Der Prozess der Anerkennung kann ab Antragstellung (der Anerkennung, nicht der Validierung) bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen. 
  • Validierung kann nicht erfolgen, bzw. SPL ordnet Maßnahmen an

    Validierung kann nicht erfolgen:
    Wenn die beantragte Qualifikation nicht anerkannt werden kann muss die laut Curriculum angebotene Lehrveranstaltung regulär absolviert werden.

     

    Es werden Maßnahmen von der SPL angeordnet:

    1. Die SPL schickt die Information über die Maßnahme, die absolviert werden soll an Sie und die*den betreffende*n Lehrende*n.
    2. Studierende kontaktiert die*den Lehrende*n und vereinbart einen Termin.
    3. Lehrende*r schickt das ausgefüllte Protokoll, welches das Ergebnis der absolvierten Maßnahmen beinhaltet, an die SPL.
    4. SPL trifft Entscheidung ob Validierung erfolgen kann oder nicht.