Infos zum Umstieg UF Deutsch Lehramt "neu" (2026)
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Allgemeine Informationen zu den neuen Lehramtscurricula ab 01.10.2026
Am 01.10.2026 treten die Curricula zum neuen Lehramtstudium (BEd und MEd) in Kraft. Allgemeine Informationen zu Studienaufbau, Zeitpunkt des Umstiegs (Unterstellung), Umstiegsprozess (Unterstellung), Studienbeitrag, Toleranzsemester, usf. finden Sie auf der zentralen Website für das Lehramt.
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Bachelor Lehramt UF Deutsch (Curriculum, AVO, Hilfstabelle)
- Hier finden Sie das Teilcurriculum des Bachelor UF Deutsch (ab 01.10.2026).
- Die Übersicht für den Umstieg (Pdf-Datei) und Hilfstabelle (Excel-Datei) zeigen Ihnen, welche Lehrveranstaltungen aus dem UF Deutsch "alt" für das UF Deutsch "neu"
- lt. Anerkennungsverordnung Nr. 105 anerkannt werden.
- Die Äquivalenzverordnung zeigt, welche Lehrveranstaltungen des UF Deutsch "neu" für das UF Deutsch "alt" zu absolvieren sind, wenn Sie im "alten" Curriculum weiterstudieren. Die Äquivalenzverordnung wird verlinkt, sobald sie im Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde.
Antworten auf FAQ finden Sie gesammelt in einer PDF-Datei weiter unten.
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Master Lehramt UF Deutsch (Curriculum, AVO, Hilfstabelle)
- Hier finden Sie das Teilcurriculum des Master UF Deutsch (ab 01.10.2026).
- Die Übersicht für den Umstieg (Pdf-Datei) und Hilfstabelle (Excel-Datei) zeigen Ihnen, welche Lehrveranstaltungen aus dem UF Deutsch "alt" für das UF Deutsch "neu"
- lt. Anerkennungsverordnung Nr. 105 anerkannt werden.
- Die Äquivalenzverordnung zeigt, welche Lehrveranstaltungen des UF Deutsch "neu" für das UF Deutsch "alt" zu absolvieren sind, wenn Sie im "alten" Curriculum weiterstudieren. Die Äquivalenzverordnung wird verlinkt, sobald sie im Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde.
Antworten auf FAQ finden Sie gesammelt in einer PDF-Datei weiter unten.
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Infos für Studierende v. BEd "alt" auf MEd "neu" bzw. MEd "alt" auf MEd "neu"
- Melden Sie sich zum neuen Curriculum rechtzeitig (im August) vor den Anmeldephasen im September 2026 an, damit sich die Eintragung der Lehrveranstaltungen lt. den jeweiligen Anerkennungsverordnungen ausgeht.
- Nachdem Sie sich zum BEd/MEd angemeldet haben
- bezahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag
- und wählen in u:space aus, in welchem UF Sie Block II a/b absolvieren wollen
- und im MEd wo Sie Ihre Masterarbeit schreiben möchten (frei wählbar!).
Sollten Sie diese Auswahlfunktion in u:space noch nicht sehen, gedulden Sie sich bitte, Sie wird Ihnen bald zur Verfügung stehen (und kann auch jederzeit während Ihres Studiums von Ihnen geändert werden).
- Block II a/b wird Ihnen in jenem UF anerkannt und angezeigt, welches Sie in u:space ausgewählt haben. Bei der Anmeldung/Unterstellung zum Studium ist dies automatisch Ihr Erstgereihtes UF, das können Sie jedoch (bald und auch jederzeit während Ihres Studiums von Ihnen) in u:space ändern.
- Das Thema und die Betreuung der Masterarbeit werden automatisch übernommen. Falls Ihre Masterarbeit bereits benotet wurde und Sie sich unterstellen lassen, müssen Sie diese zunächst per Bescheid bei der zuständigen SSSt des UF anerkennen lassen. Das kann bis zu vier Wochen dauern und ist frühestens ab 1. Oktober 2026 möglich. Die Anmeldung zur Defensio ist erst nach der abgeschlossenen Anerkennung möglich.
- Die Eintragung der Lehrveranstaltungen erfolgt ab dem 03.08.2026 (bzw. nachdem Sie im BEd/MEd sind und den Studien-/ÖH-Beitrag bezahlt haben) lt. den jeweiligen Anerkennungsverordnungen der UF, durch die Mitarbeiter*innen der jeweiligen UF und ABG. Jede Unterstellung und Anerkennung wird von beiden UF und den ABG einzeln und manuell bearbeitet, aus diesem Grund kann die vollständige Eintragung mehrere Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Bitte gedulden Sie sich und schreiben nicht umgehend nach der Beantragung weitere E-Mails. Wenn Sie in Ihrem Prüfungspass noch nichts sehen bzw. teilweise sehen, ist die Eintragung noch nicht vollständig erfolgt. Die SSSt sind bemüht die Eintragungen bis zu den jeweiligen Anmeldephasen im September durchzuführen. Im UF Deutsch ist kein weiterer Handlungsbedarf und keine weiteren E-Mails Ihrerseits notwendig.
Nach vollständiger Eintragung der Lehrveranstaltungen lt. Anerkennungsverordnung sind diese "vorläufig freigegeben". Dies bedeutet, dass die Lehrveranstaltungen in Ihrem elektronischen Prüfungspass (u:space) auf "grün" sind, jedoch in Ihrem Sammelzeugnis noch nicht aufscheinen, da Ihr Studium per 01.10.2026 beginnt. Da die Lehrveranstaltungen "vorläufig freigegeben" sind, können Sie sich jedoch regulär während der Anmeldephase für Lehrveranstaltungen anmelden (solange Sie die dafür benötigten Voraussetzungen erfüllen). Die Lehrveranstaltungen werden nach dem 01.10.2026 in Ihrem Sammelzeugnis freigeschalten.
- Melden Sie sich zum neuen Curriculum rechtzeitig (im August) vor den Anmeldephasen im September 2026 an, damit sich die Eintragung der Lehrveranstaltungen lt. den jeweiligen Anerkennungsverordnungen ausgeht.
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Infoveranstaltungen, FAQ und Beratungsmöglichkeiten UF Deutsch
- Die nächste Informationsveranstaltung zur Unterstellung in das neue Curriculum UF Deutsch findet Fr, 11.09.2026, 15:00 Uhr (digital) statt. Hier finden Sie die am 12.06.2026 vorgestellten Folien.
- Antworten auf häufig gestellte und relevante Fragen finden Sie in dieser FAQ-Datei. (Stand: 19.06.2026).
- Bitte informieren Sie sich eigenständig über die neuen Curricula und ziehen die Übersicht/Hilfstabelle heran um Ihren Studienfortschritt zu eruieren. Sollten Sie daraufhin spezifische Fragen/Unklarheiten haben, welche nicht in den FAQ beantwortet wurden, schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder machen Sie sich einen digitalen Sprechstundentermin aus.
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Empfohlene Lehrveranstaltungen v.d. Unterstellung (SoSe 2026)
- Vor der Unterstellung (Umstieg) wird die Absolvierung folgender Lehrveranstaltungen (curriculare Voraussetzungen müssen erfüllt sein) dringend empfohlen:
- ÜV Literaturgeschichten (750-1600, 1600-1848, 1848-Ggw.), ÜV Mediengeschichte der Literatur, ÜV Text- und Medienlinguistik, UE Mittelhochdeutsch, VO Sprachgeschichte, VO Gegenwartsliteratur
- Für den MEd: VO mit DaZ-Schwerpunkt
Ausschließlich VORLESUNGEN DaZ werden im neuen Curriculum als VO DaZ anerkannt. MA-SE DaZ werden nicht für die Vorlesung anerkannt.
- ÜV Literaturgeschichten (750-1600, 1600-1848, 1848-Ggw.), ÜV Mediengeschichte der Literatur, ÜV Text- und Medienlinguistik, UE Mittelhochdeutsch, VO Sprachgeschichte, VO Gegenwartsliteratur
- Für manche Anerkennungen lt. Anerkennungsverordnung Nr. 105 sind zwei Prüfungsleistungen (UND-Verbindungen) erforderlich. Wenn Ihnen eine der beiden Lehrveranstaltungen fehlt, kann keine Anerkennung erfolgen. Wir empfehlen das Sommersemester 2026 zu nutzen und fehlende Prüfungsleistungen zu absolvieren. Folgende UND-Anerkennungen gibt es:
- ÜV Literaturgeschichte 750 - 1600 UND ÜV Literaturgeschichte 1600 - 1848
Anerkennung für "Mündliche Prüfung zu Deutschsprachige Literatur von den Anfängen bis zum Barock" - ÜV Literaturgeschichte 1600 - 1848 UND ÜV Literaturgeschichte 1848 - Gegenwart
Anerkennung für "Mündliche Prüfung zu Deutschsprachige Literatur von der Aufklärung bis zur Gegenwart" - ÜV Mediengeschichte der Literatur UND ÜV Text- und Medienlinguistik
Anerkennung für "VU Texte, Medien, Digitalität" - UE Mittelhochdeutsch UND VO Sprachgeschichte
Anerkennung für VU Sprachwandel und Sprachgeschichte
- ÜV Literaturgeschichte 750 - 1600 UND ÜV Literaturgeschichte 1600 - 1848
- Vor der Unterstellung (Umstieg) wird die Absolvierung folgender Lehrveranstaltungen (curriculare Voraussetzungen müssen erfüllt sein) dringend empfohlen:
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Checkliste und Unterstellung beantragen (Wann, wo, Infos zur Anmeldephase)
Checkliste
Bevor Sie eine Unterstellung beantragen, Informieren Sie sich eigenständig
- beim SSC Lehrer*innenbildung über die Anerkennungsverordnung und Hilfstabelle
- beim UF Deutsch über die Anerkennungsverordnung und Hilfstabelle
- beim SSC/SSSt UF 2 über die Anerkennungsverordnung und Hilfstabelle
- über die Folgen des Umstiegs (Toleranzsemester, Studienbeitrag, usw.)
Unterstellung beantragen
- Die Beantragung zur Unterstellung ist ab 03. 08.2026 möglich. Das alte Studium bleibt für Noteneintragungen bis 30.09.2026 offen und das neue Studium wird parallel zu diesem geöffnet.
- Nachdem die Kolleg*innen der Studienzulassung die Unterstellung bearbeitet haben, werden Ihre bisherigen Lehrveranstaltungen von den Kolleg*innen der SSSt lt. Anerkennungsverordnung in Ihr neues Studium vorläufig anerkannt = in u:space sehen Sie die anerkannten Lehrveranstaltungen als absolviert/grün, aber im Sammelzeugnis scheinen diese erst nach dem Studienbeginn am 01.10.2026 auf.
- Anmeldungen für Lehrveranstaltungen können Sie nach der vorläufigen Anerkennung bereits mit Ihrem neuen Studium durchführen (curriculare Voraussetzungen müssen erfüllt sein).
- Da die Bearbeitung der Unterstellung und Anerkennung bis zu vier Wochen dauern kann, empfehlen wir Ihnen die Unterstellung rechtzeitig vor den Anmeldephasen Ihrer UF zu beantragen, am besten im August. Im UF Deutsch findet die Anmeldephase vom 21.09. - 27.09.2026 statt.
- Haben Sie alle Informationen eingeholt und sind sich der Folgen der Unterstellung bewusst, können Sie ab 03. August 2026 die Unterstellung über den Servicedesk der Studienzulassung beantragen.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Umstieg in das neue Lehramtscurriculum (ab 01.10.2026) Unterrichtsfach Deutsch.
