Einreichung des Prüfungspasses

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  • Infos zu: planen / Prozedere der Prüfungspasseinreichung / Anmeldung zum Masterstudium / Defensio-Anmeldung

    Vorausschauendes planen

    • Leistungen, welche nach Ihrem Abschluss erbracht wurden, werden als nichtig erklärt. Planen Sie daher die Absolvierung Ihrer Leistungen genau und zeitgerecht.
    • Auch im Hinblick auf Zulassung eines konsekutiven Folgestudiums und für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen, sowie für Beihilfenbezug ist eine vorausschauende und eigenständige Planung Ihrerseits hilfreich.

    Bachelor- und Masterstudien

    • Schicken Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Einreichung per Kontaktformular ein, sobald die letzte Note in Ihrem jeweiligen (Teil)Curriculum eingetragen wurde.
      • UF Deutsch: Unabhängig von Ihrem zweiten UF
      • Master: Unabhängig der Note Ihrer Masterarbeit
      • Bachelor DP: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre absolvierten EC auf u:space als "Für Abschluss verwenden" markieren. Nur dann wird das EC für das Studium verwendet und berechnet.
    • Die SSSt SPL10 überprüft Ihre Unterlagen und übermittelt diese an das SSC Phil. Kult, welches für die Ausstellung der Abschlussdokumente zuständig ist.
    • Sie erhalten eine Benachrichtigung des SSC Phil. Kult, sobald diese erstellt wurden.

    • Zu einem konsekutiven (= Fachgleichen) Masterstudium können Sie sich unabhängig Ihrer Abschlussdokumente und der Zulassungsfrist anmelden, sobald das vollständig eingereichte Studium auf Ihrem u:space-Account unter "Studium" -> "Studienübersicht" als "Erfolgreich abgeschlossen" aufscheint. Kontrollieren Sie diesen Status zwei bis drei Wochen nach vollständiger Einreichung Ihrer Dokumente.

    • Falls Sie diese Option auf u:space trotz des richtigen Status nicht sehen können, wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen der Studienzulassung und bitten um eine Tagesaktuelle Zulassung zu Ihrem fachglichen Masterstudium.

     

    Masterstudien: Anmeldung zur Defensio / Mündliche Abschlussprüfung

    Damit Sie sich für Ihre Defensio anmelden können, muss:

    • Ihr Prüfungspass von Ihnen eingereicht und von der SSSt an das SSC Phil. Kult. übermittelt worden sein.
    • Ihre Masterarbeit hochgeladen sein.
    • Das Gutachten Ihrer Masterarbeit von Ihrer/Ihrem Betreuer*in an das SSC Phil. Kult. weitergeleitet und die Note dafür eingetragen worden sein.
    • -> Sobald diese Punkte erfüllt wurden, können Sie sich am SSC Phil. Kult. für die mündliche Abschlussprüfung anmelden.
  • Ausfüllen und Einsenden der erforderlichen Unterlagen

    Effizientes und richtiges ausfüllen der Dokumente

    • Welche Dokumente für die Einreichung benötigt werden, finden Sie unter dem Punkt "Wie und wo reiche ich den Prüfungspass ein?".
    • Hierbei können Sie die verlinkten Dokumente auf Ihrem Desktop speichern und direkt die pdf-Datei ausfüllen.
    • Beachten Sie dabei, dass Sie den korrekten Titel und das richtige Datum angeben, siehe Punkt "Welches Datum und welchen Titel muss ich im Prüfungspass eintragen?".

    Unterschreiben der Dokumente

    • Das ausdrucken und scannen/fotografieren der Unterlagen ist nicht erforderlich, denn Sie können direkt in Adobe das Dokument signieren, indem Sie oben rechts auf das Symbol der Füllfeder oder in der Werkzeugleiste auf "Ausfüllen und unterschreiben" klicken. Daraufhin können Sie entweder eine bereits gescannte Unterschrift von Ihnen einfügen, oder direkt im Dokument mittels Maus oder Pad unterschreiben.

     Senden

    • Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen korrekt ausgefüllt und unterschrieben haben, müssen sie diese nur mehr als Thema der Anfrage "Einreichungen" per Kontaktformular an uns zur Bearbeitung einsenden. 
    • Senden Sie diese jedenfalls einzeln, also nicht zusammengefasst in einer pdf-Datei, zu.
  • Welches Datum und welchen Titel muss ich im Prüfungspass eintragen?

    Es gilt immer das, was bei Ihrem zu einreichendem Studium im Sammelzeugnis (≠ elektronischer Prüfungspass) steht.

    Auch wenn Sie anerkannte Leistungen haben, gilt immer das Datum und der Titel, wie sie in Ihrem Sammelzeugnis stehen (= Datum des Anerkennungsbescheides, der Unterstellung, Fächerwechsel,...) und nicht das Originaldatum, respektive der Originaltitel der anerkannten Leistung.

    Erläuterung anhand eines praktischen Beispiels:

    • Sie haben im BA Dt. Phil. die VO NdL: Science Fiction mit dem Datum 10.06.2019 erbracht und haben sich diese für den BEd UF Deutsch per Bescheid anerkennen lassen.
      In Ihren Sammelzeugnis des BEd UF Deutsch steht der Titel "VO Neuere deutsche Literatur (SoSE 2019)/anerkannt" und z.B. das Datum 01.10.2019.

      • Wenn Sie nun für das BA Dt. Phil. einreichen, gilt der Titel "VO NdL: Science Fiction" und das Datum 10.06.2019.
      • Wenn Sie den Prüfungspass für den BEd UF Deutsch ausfüllen, gilt der Titel "VO Neuere deutsche Literatur (SoSE 2019)/anerkannt" und das Datum 01.10.2019.
    • Wenn Sie beispielsweise Ihr Unterrichtsfach gewechselt haben, vom alten auf den neuen MA DaF/Z, oder vom ausgelaufenem Diplom-LA in den BEd unterstellt wurden, dann gilt auch das Datum und der Titel welche im neuen Studium in Ihrem Sammelzeugnis stehen und nicht das Datum und der Originaltitel aus der vorhergehenden Fächerkombination oder dem alten Curriculum.
  • Wie und wo reiche ich den Prüfungspass ein? (Erforderliche Unterlagen)

    Reichen Sie den Prüfungspass ein, sobald die letzte Note in Ihrem Sammelzeugnis eingetragen wurde.
    UF Deutsch: Unabhängig von Ihrem zweiten UF | Master: Unabhängig der Note Ihrer Masterarbeit.

    • BA Deutsche Philologie
      • Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre absolvierten EC auf u:space als "Für Abschluss verwenden" markieren. Nur dann wird das EC für das Studium verwendet und berechnet.
      • Nach der Eintragung der letzten Note erhalten Sie spätestens am Folgetag einen Link zur Einreichung des Prüfungspasses.
      • Klicken Sie diesen an und folgen Sie den Schritten auf Ihrem u:space-Account

     

     

  • Wie lange dauert die Bearbeitung der Unterlagen?

    Die Bearbeitung Ihrer Abschlussdokumente kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.

    Wenn Sie bereits eingereicht haben und wissen wollen wie lange die Ausstellung der Abschlussdokumente noch in Anspruch nehmen wird, kontaktieren Sie bitte direkt das SSC Phil. Kult.


  • Wie, bzw. von wem erhalte ich meine Abschlussdokumente?

    Ihre eingereichten Unterlagen werden an das SSC Phil. Kult. weitergeleitet. Dieses ist für die Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente zuständig und wird Sie benachrichtigen, sobald Ihre Abschlussdokumente ausgestellt wurden.

     

    Statistische Erhebung bei Absolvent*innen
    Durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und For­schung sind Absolvent*innen verpflichtet eine On­line-Be­fra­gung auszufüllen. Durchgeführt und ausgewertet werden diese Be­fra­gun­g von der Statistik Austria.  

    • Ausfüllen unter: www.statistik.at/ustat2/ 
    • Nachdem Sie die Daten abschicken, erhalten Sie eine Bestätigung, welche Sie speichern können. Drucken Sie die Bestätigung aus und bringen Sie diese bei der Abholung Ihrer Abschlussunterlagen unbedingt mit.
  • Welches Datum steht auf dem Abschlusszeugnis?

    Das Datum Ihres Abschlusszeugnisses ist jenes der letzten für das Studium relevanten erbrachten Leistung. Das Datum Ihrer Einreichung beeinflusst das Datum Ihres Zeugnisses nicht (dies gilt auch dann wenn Sie erst zwei Jahre später einreichen sollten).