LV umhängen

Liebe Studierende, 

wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Studium Leistungen falsch zugeordnet sind, können diese in den korrekten Studienplanpunkt umgehängt werden.

  • Wenn das entsprechende Modul noch nicht abgeschlossen ist ( = alle Studienplanpunkte darin positiv absolviert), können Sie selbst direkt über u:space die Leistung umhängen, indem Sie auf das Auge neben der Leistung klicken und dann den korrekten Studienplanpunkt auswählen.
  • Wenn das Modul bereits abgeschlossen ist oder Sie keine Option sehen um die Leistung selbst umzuhängen, wenden Sie sich über das Kontaktformular an die StudienServiceStelle. Bitte geben Sie LV-Nummer, Prüfungsdatum und die richtige Zuordnung an

Die Bedingungen für das Umhängen sind:

  • Die Leistungen sind der SPL 10 untergeordnet (LV-Nummer beginnt mit "10"), bzw. die Leistungen sollen und dürfen in die Studien der SPL 10 umgehängt werden (z.B.: in den Wahlbereich des UF Deutsch, in die Alternativen Erweiterungen des Bachelors Deutsche Phil).
    • Gehören die Leistungen einer anderen SPL, bzw. sollen dem Prüfungspass Ihres zweiten UF und/oder dem der ZLB zugeordnet werden, so wenden Sie sich an die Kolleg*innen der entsprechenden Stellen.
  • Die Leistung wird nicht in einem anderen Studium verwendet, bzw. soll auch dort verwenden werden*
  • Das Datum der Leistung muss nach dem Studienbeginn liegen*
  • Die Leistung wurde nicht per Bescheid anerkannt
  • Es darf nur in jene Studienplanpunkte umgehängt werden, welche bei der Lehrveranstaltung unter dem Punkt "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis" aufgelistet sind

Wenn Sie eine Leistung in zwei oder mehreren Studien verwenden wollen, bzw. das Datum der Leistung vor dem Studienbeginn des Studiums liegt, so muss die Leistung per Bescheid anerkannt werden.

 

Umhängen von Leistungen in Erweiterungscurricula

Für das umhängen von Leistungen in Erweiterungscurricula welche nicht der Deutschen Philologie unterstellt sind, wenden Sie sich bitte immer an die SSSt des zuständigen Fachs des ECs.
(z.B.: The World of English -> Anglistik, Slawistische Grundkompetenz -> Slawistik, usw.)

Wenn eine oder mehrere Bedingungen für dem Umhängen der Leistungen nicht erfüllt sind, können diese nicht umgehängt werden, sondern müssen per Bescheid anerkannt werden.