LV umhängen
Liebe Studierende,
wenn Sie feststellen, dass in Ihrem Studium eine oder mehrere Leistungen falsch zugeordnet sind, können diese in den korrekten Studienplanpunkt umgehängt werden.
Bsp.: Leistungen hängen im Interessensmodul; Leistungen hängen im falschen Abschnitt oder im falschen Unterrichtsfach; Leistungen hängen im falschen Studium, usw.
Wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an die StudienServiceStelle. Bitte geben Sie LV-Nummer, Prüfungsdatum und die richtige Zuordnung an.
Die Bedingungen für das Umhängen sind:
- Die Leistungen sind der SPL 10 untergeordnet (LV-Nummer beginnt mit "10"), bzw. die Leistungen sollen und dürfen in die Studien der SPL 10 umgehängt werden (z.B.: in den Wahlbereich des UF Deutsch, in die Alternativen Erweiterungen des Bachelors Deutsche Phil).
Gehören die Leistungen einer anderen SPL, bzw. sollen dem Prüfungspass Ihres zweiten UF und/oder dem der ZLB zugeordnet werden, so wenden Sie sich an die Kolleg*innen der entsprechenden stellen. - Die Leistung wird nicht in einem anderen Studium verwendet, bzw. soll auch dort verwenden werden*
- Das Datum der Leistung muss nach dem Studienbeginn liegen*
- Die Leistung wurde nicht per Bescheid anerkannt
- Es darf nur in jene Studienplanpunkte umgehängt werden, welche bei der Lehrveranstaltung unter dem Punkt "Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis" aufgelistet sind
*Wenn Sie eine Leistung in zwei oder mehreren Studien verwenden wollen, bzw. das Datum der Leistung vor dem Studienbeginn des Studiums liegt, so muss die Leistung per Bescheid anerkannt werden.
Umhängen von Leistungen in Erweiterungscurricula
Für das umhängen von Leistungen in Erweiterungscurricula welche nicht der Deutschen Philologie unterstellt sind, wenden Sie sich bitte immer an die SSSt des zuständigen Fachs des ECs.
(z.B.: The World of English -> Anglistik, Slawistische Grundkompetenz -> Slawistik, usw.)
Wenn eine oder mehrere Bedingungen für dem Umhängen der Leistungen nicht erfüllt sind, können diese nicht umgehängt werden, sondern müssen per Bescheid anerkannt werden.