Erweiterungsstudium / 3. Unterrichtsfach

Kennzahl: 054 406/ 058 506

Was ist das?

Das Bachelor- bzw. Masterstudium eines dritten Unterrichtsfaches

Was sind die Voraussetzungen?

Es muss neben oder nach einem Lehramtsstudium absolviert werden. Für das Master-Erweiterungsstudium muss das entsprechende Unterrichtsfach auf Bachelorniveau und ein Bachelor- oder Diplomstudiums für das Lehramt abgeschlossen sein. Informationen zur Zulassung zum Erweiterungsstudium finden Sie hier

Was wird absolviert?

Im Bachelor-Erweiterungsstudium das gesamte Teilcurriculum (und entsprechend die Hälfte des Wahlbereichs, d.h. 5 ECTS) und im Master-Erweiterungsstudium alle Teilleistungen bis auf die Masterarbeit und das SE Masterarbeit.

Was ist der Abschluss?

Sie bekommen die Lehrbefugnis für das entsprechende Unterrichtsfach. Akademischer Titel wird nicht verliehen.

Wie funktioniert die Masterprüfung im Rahmen des Erweiterungsstudiums?

  • Die Masterprüfung des Erweiterungsstudiums ist eine Teilprüfung im jeweiligen Unterrichtsfach mit 2 ECTS, wobei eine /ein Prüfer*in aus diesem Unterrichtsfach die Prüfung abhält, bei der der Zeitrahmen ca. 1/2 h beträgt.
  • Sie ist von den Kandidat*innen am SSC anzumelden, der Prüfungstermin sowie der Prüfungsstoff ist vom Studierenden mit der/dem Prüfer*in im Vorfeld zu vereinbaren.
  • Für den Prüfungstermin organisiert die Kandidat*in auch eine Person aus dem Kreis der Personen, die einen Vorsitz bei einer Masterprüfung übernehmen können, die den Prüfungsvorsitz übernimmt

 

Auszug aus der Satzung der Universität Wien

Satzung der Universität Wien, Satzungsteil Studienrecht, § 2. (10):
Ein Lehramtsstudium, das vollständig absolviert wurde oder zu dem eine aufrechte Zulassung besteht, kann von den Studierenden um ein drittes Unterrichtsfach erweitert werden, das für alle an der Universität Wien vertretenen Unterrichtsfächer in Form eines Bachelor- Erweiterungsstudiums und eines Master-Erweiterungsstudiums nach den jeweils geltenden Studienvorschriften in den Curricula absolviert werden kann. Erweiterungsstudien sind ordentliche Studien. Im Erweiterungsstudium des Bachelorstudiums sind die Regelungen des Curriculums über die Studieneingangs- und Orientierungsphase (einschließlich Anerkennungsmöglichkeit) zu beachten. Die Belegung des Master-Erweiterungsstudiums erfordert den Abschluss des entsprechenden Unterrichtsfachs auf Bachelorniveau und den Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiums für das Lehramt. Im Master-Erweiterungsstudium ist keine wissenschaftliche Abschlussarbeit abzufassen. Die vollständige Absolvierung aller Studienleistungen des jeweiligen Erweiterungsstudiums wird von der Universität durch eine Bestätigung der oder des Studienpräses beurkundet, wenn das jeweilige Bachelor- oder Masterstudium für das Lehramt erfolgreich abgeschlossen ist. Die Verleihung eines weiteren akademischen Grades ist nicht vorgesehen. Nähere Festlegungen sind in den Curricula der Lehramtsstudien zu treffen.