ERASMUS+ Outgoing

AKTUELLES

  • Die Bewerbung für Erasmus+ Studienaufenthalte (Restplatzvergabe) im Sommersemester ist aktiv. Die verfügbaren Erasmus+ Plätze sind unter https://erasmus.univie.ac.at sichtbar.
  • Deadline: 05.10.2022
  • Informationen über das Bewerbungsprozedere finden Sie unter https://international.univie.ac.at/studierendenmobilitaet/outgoing-students/erasmus-studienaufenthalte/.
    Die Bewerbung um einen Erasmus+ Platz findet ausschließlich über das online Tool Mobility Online statt und ist nur innerhalb der Bewerbungszeiträume möglich.

    Folgende Unterlagen müssen in Ihrer Online Bewerbung hochgeladen werden:

    • Motivationsschreiben
    • Sammelzeugnis
    • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis - Vorder- und Rückseite)
    • Sprachnachweis

    Aufgrund der beschränkten Anzahl von Plätzen ist es ratsam, Alternativen in der Bewerbung anzugeben (bis zu 3 Präferenzen sind möglich).

    Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (kein First-come-first-served-Prinzip) geben die Mobilitätskoordinator*innen dem International Office die Nominierungen bekannt. Wenn Sie nominiert wurden, kontaktiert Sie das International Office per Email mit Informationen zum weiteren Ablauf.


Der Erasmus-Koordinator des Instituts für alle Outgoing-Studierenden ist  Michal Dvorecky

 

 Kurswahl und Learning Agreement

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  • Learning Agreement

    Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office.

    Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit Ihrem/Ihrer Fachkoordinator/in. Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut dann von der SPL unterzeichnet.

    Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Sollte die Gastuni das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, nehmen Sie es bitte mit und besprechen Sie die Kurse nach Ihrer Ankunft dort im International Office.

  • ECTS und Lehrveranstaltungen

    Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS pro Monat erbringen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollte dies der Fall sein, muss das Stipendium zurückgezahlt werden. 

    Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Um die Kurswahl zu erleichtern, empfiehlt es sich, freie Wahlfächer/Wahlfächer für den ERASMUS-Aufenthalt aufzusparen. 

  • Änderungen im Learning Agreement

    Da das Vorlesungsverzeichnis an Ihrer Gastuniversität in den meisten Fällen erst kurz vor Semesterbeginn feststehen wird, ist es verständlich, wenn Sie Ihr Kursprogramm später noch einmal abändern müssen. Änderungen müssen Sie bekanntgegeben werden, um die Anrechnung nach Ihrer Rückkehr sicherzustellen. Geben Sie Änderungen bitte so früh wie möglich bekannt.

    Wie Sie Ihr Learning Agreement abändern, wird hier erläutert. Bitte informieren Sie sich auch an Ihrer Gastuniversität über das Änderungsprozedere. Sobald das Learning Agreement von allen Seiten unterschrieben wurde, senden Sie eine Kopie per Mailan das International Office.

  • Anrechnungen

    Wenn Sie alle Zeugnisse und gegebenenfalls Seminararbeiten Ihrer im Rahmen des Austauschprogramms absolvierten Lehrveranstaltungen haben, wenden Sie sich zur Anrechnung der Lehrveranstaltungen an Ihre/n jeweilige/n Koordinator/in. Dazu brauchen Sie:

    • Ihre Erasmus-Unterlagen, insb. das Formular „Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes / Tatsächlich absolviertes Studienprogramm“.
    • Den Vorausbescheid und ggf. das geänderte Learning Agreement.
    • Ihre Zeugnisse der im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen.
    • Gegebenenfalls die im Ausland verfassten – und korrigierten – Seminararbeiten.
  • Weitere Hinweise zur Anerkennung
    • Sprechen Sie die im Ausland gewählten Kurse (auch Abänderungen) unbedingt immer mit Ihrer Studienprogrammleitung ab.
    • Die Anerkennung von freien Wahlfächern (Diplomstudium) oder "Alternativen Erweiterungen" (BA/MA) ist meist einfacher als von Pflichtfächern - daher ist es vorteilhaft, sich diese ECTS für das Auslandsstudium "aufzuheben".
    • Wenn Sie ein Erweiterungscurriculum im Ausland absolvieren, ist die Studienprogrammleitung des EC-Fachs für die Anerkennung zuständig.