Unterstellung unter das aktuelle Curriculum & Studienwechsel
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Was ist eine Unterstellung?
- Die Unterstellung ist der Umstieg von einer auslaufenden Curriculumsversion (Studienplan) auf eine neuere Version desselben Studiums.
- Die Unterstellung erfolgt automatisch, wenn man zu einer älteren Version zugelassen ist, diese ausläuft und der Studienbeitrag bezahlt wurde.
- Sie können die Unterstellung allerdings auch aktiv beantragen, wenn Sie - während die alte und die neue Version parallel laufen - auf die neue Version umsteigen möchten. Im Fall der SPL 10 betrifft dieser Punkt folgende Studien:
- "Master Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (Version 2008)" zu "Master Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (Version 2017)" (AV Nr.: 161)
- "Diplomstudium Lehramt UF Deutsch" zu "Bachelor of Education UF Deutsch" (AV Nr.: 345)
- Voraussetzungen und Ablauf für Studierende, welche das "Diplomstudium Lehramt UF Deutsch" noch nicht abgeschlossen haben oder noch abschließen wollen: "Diplomstudium Lehramt UF Deutsch" zu "Bachelor Deutsche Philologie" per AV Nr.: 205
Info: Studierende, welche beide Studien erfolgreich abschließen wollen, müssen die Leistungen per Bescheid als Einzelanerkennung beantragen.
- "Master Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (Version 2008)" zu "Master Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (Version 2017)" (AV Nr.: 161)
Ablauf und Dauer - Von der Antragstellung bis zu den eingetragenen Leistungen
- Wenn Sie das Formular zur "Unterstellung unter das aktuelle Curriculum" abgegeben haben, wird dieses von den MitarbeiterInnen der SSSt an die Studienzulassung weitergeleitet. Nach der Bearbeitung, welche ca. 7 Werktage in Anspruch nimmt, wird das alte Studium beendet und das neue Studium mit dem Folgetag angemeldet. Sie verlieren also keinen einzigen Tag durch die Unterstellung.
- Nach der Unterstellung, werden Ihre Leistungen aus dem alten Studium, gem. des Antrags (und der Anerkennungsverordnung), welchen Sie auch abgegeben haben manuell von den MitarbeiterInnen der SSSt in Ihr neues Studium eingetragen. Da der Umstieg durch die Anerkennungsverordnung reguliert ist, erhalten sie hierfür keinen Bescheid. Beachten Sie, dass dieser Ablauf bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen kann.
- Es wird empfohlen den Antrag zu kopieren, sodass Sie die eingetragenen Leistungen nachher kontrollieren können. Wenn Leistungen fehlen oder falsch eingetragen wurden, melden Sie sich bitte direkt über das Kontaktformular oder machen Sie sich einen Sprechstunden-Termin bei der SSSt aus.
Wie kann ich eine Unterstellung beantragen?
Wenn Sie Fragen haben, machen Sie sich einen Termin in der StudienServiceStelle aus und nehmen unten angeführte Unterlagen mit, ansonsten geben Sie im Sekretariat von Frau MMag. Scheffl folgende Dokumente ab:
- ausgefülltes Formular "Unterstellung unter das aktuelle Curriculum",
(Nur nötig, wenn Sie das neue Studium nicht schon eigenständig bei der Studienzulassungsstelle beantragt haben. Beachten Sie, dass Ihr altes Studium mit dem Datum der Unterstellung geschlossen und Ihr neues Studium zugelassen wird.) - ausgefülltes Formular "Eintragung von Leistungen gemäß Anerkennungsverordnung",
(Halten sie sich beim ausfüllen des Formulars an die Anerkennungsverordnung des entsprechenden Studiums, welche sie weiter unten finden und geben sie unbedingt die LV-Nr., Datum und Note der Leistungen an.) - aktuelles Sammelzeugnis,
- aktuelles Studienblatt.
Die Unterlagen werden von der entsprechenden SPL Ihres Studiums überprüft und anschließend von der SSSt bearbeitet.
Anerkennungsverordnungen (Welche LVs werden im neuen Curr. wohin anerkannt)
- Studienwechsel Diplom LA UF Deutsch auf BA Deutsche Philologie:
Nr.: 205 Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Diplomstudiums Lehramt/Unterrichtsfach Deutsch (UA 190 333 xxx bzw. UA 190 xxx 333) für das Bachelorstudium Deutsche Philologie (Version 2011) (UA 033 617)