Informationen zu abweichenden Prüfungsmethoden
Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel dieser ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile bei Prüfungen und bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (pi-LV) auszugleichen.
Weiterführende Infos hierzu finden Sie auf der Website des Team Barrierefrei
Für das Ansuchen zu abweichenden Prüfungsmethoden von Prüfungen
und pi-LV der SPL10 gilt folgendes Prozedere:
- Persönliches Gespräch mit dem SPL Mgr. Michal Dvorecký, PhD
- Nehmen Sie jedenfalls den ausgefüllten Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden und den diagnosefreien Nachweis der Beeinträchtigung mit, welchen Sie vorab fachärztlich/psychologisch/psychotherapeutisch ausfüllen haben lassen.
- Falls vorhanden, können Sie uns auf freiwilliger Basis Dokumente aus Ihrer Schulzeit oder von anderen Hochschulen/Studien übermitteln, in denen bereits Adaptierungen oder Hilfsmittel für Sie beschrieben werden.
- Nehmen Sie jedenfalls den ausgefüllten Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden und den diagnosefreien Nachweis der Beeinträchtigung mit, welchen Sie vorab fachärztlich/psychologisch/psychotherapeutisch ausfüllen haben lassen.
- Stellen Sie Ihr Ansuchen rechtzeitig und planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Ansuchens und die Vorbereitung der abweichenden Methoden durch die Lehrenden/Prüfenden ein.
- Anmerkung: Die von der SPL 10 genehmigten abweichenden Prüfungsmethoden/Hilfsmittel gelten nur für die Lehrveranstaltungen/Prüfungen der SPL 10, beim Lehramtstudium also auch nur für das UF Deutsch. Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen SPL (zweites UF, ZLB, anderes Studium, EC) informieren Sie sich selbstständig auf der der Website der jeweiligen SPL.