Informationen zu abweichenden Prüfungsmethoden

Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel dieser ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile bei Prüfungen und bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (pi-LV) auszugleichen.
Weiterführende Infos hierzu finden Sie auf der Website des Team Barrierefrei

 

Für das Ansuchen zu abweichenden Prüfungsmethoden von Prüfungen
und pi-LV in der Deutschen Philologie (SPL 10) gilt folgendes Prozedere:

  1. Persönliches Gespräch mit dem SPL Mgr. Michal Dvorecký, PhD
    • Nehmen Sie jedenfalls den ausgefüllten Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden und den diagnosefreien Nachweis der Beeinträchtigung mit, welchen Sie vorab fachärztlich/psychologisch/psychotherapeutisch ausfüllen haben lassen.
    • Falls vorhanden, können Sie uns auf freiwilliger Basis Dokumente aus Ihrer Schulzeit oder von anderen Hochschulen/Studien übermitteln, in denen bereits Adaptierungen oder Hilfsmittel für Sie beschrieben werden. 
  2. Stellen Sie Ihr Ansuchen rechtzeitig und planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Ansuchens und die Vorbereitung der abweichenden Methoden durch die Lehrenden/Prüfenden ein.
  • Anmerkung: Die von der Studienprogrammleitung Deutsche Philologie (SPL 10) genehmigten abweichenden Prüfungsmethoden und/oder Hilfsmittel gelten nur für die Lehrveranstaltungen/Prüfungen der Studienprogrammleitung Deutsche Philologie (SPL 10). Beim Lehramtstudium also auch nur für das UF Deutsch. Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen SPL (zweites UF, ZLB, anderes Studium, EC) informieren Sie sich selbstständig auf der Website der jeweiligen SPL.