Anerkennungsverordnung (AVO) der Deutschen Philologie
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Formular zur Eintragung von Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor Deutsche Philologie in den Bachelor Lehramt UF Deutsch und umgekehrt
Die Anerkennungsverordnungen Nr. 67 und Nr. 68 regulieren die Anerkennung von Leistungen aus dem Bachelor Deutsche Philologie in den Bachelor Lehramt UF Deutsch und vice versa.
Eine bescheidmäßige Anerkennung ist somit nicht notwendig.
Wenn Sie von einem in das andere Studium gewechselt sind oder beide Studien (parallel oder zeitversetzt) studieren, beantragen Sie die Eintragung der Leistungen mit folgenden Formularen:
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Formular zur Eintragung von Lehrveranstaltungen aus dem Diplom-Lehramt UF Deutsch in den Bachelor Lehramt UF Deutsch
Studierende, welche das Diplomstudium Lehramt bis 30.04.2021 nicht erfolgreich abgeschlossen haben und nun das Bachelor Lehramt (BED) UF Deutsch beginnen möchten, müssen
- sich zunächst während der regulären Anmeldezeiten der Studienzulassung für das Studium anmelden,
- den ÖH-Beitrag zahlen
- und können daraufhin die erbrachten Lehrveranstaltungen aus dem Diplomstudium per Formular für die Eintragung von LV aus dem Diplom-LA in den BEd in den Bachelor Lehramt UF Deutsch beantragen.
- Senden Sie dafür das per Anerkennungsverordnung Nr. 345 ausgefüllte Formular an das Kontaktformular der Deutschen Philologie.
FAQ (z.B.: Muss ich noch eine Bachelorarbeit schreiben, wenn ich LV xx anerkennen lasse?)
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Formular zur Eintragung von Lehrveranstaltungen vom alten, in das neue Curriculum MA Deutsch als Fremd- und Zweitsprache
Das Curriculum des MA DaF/Z Version 2008 ist mit dem 30.11.2019 ausgelaufen. Studierende, welche das Studium bis dahin nicht erfolgreich abgeschlossen hatten und als ordentlich gemeldet waren, wurden mit dem 01.12.2019 automatisch in das neue Curriculum Version 2017 unterstellt.
Studierende, welche nicht ordentlich gemeldet waren und das Studium nun wiederaufnehmen wollen, müssen
- sich zunächst während der regulären Anmeldezeit der Studienzulassung zum Studium anmelden,
- den ÖH-Beitrag zahlen
- und können daraufhin die erbrachten Lehrveranstaltungen aus dem alten Curriculum des MA DAF/Z per Formular für die Eintragung von LV aus dem alten Curriculum DaF-Z (2008) in das neue Curriculum DaF-Z (2017) beantragen.
- Senden Sie dafür das ausgefüllte Formular an das Kontaktformular der Deutschen Philologie.
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Aktuelle Anerkennungsverordnungen der Deutschen Philologie
- Anerkennungsverordnung Nr. 161: Eintragung von LV aus dem MA DaF/Z Version 2008 auf den aktuellen MA DaF/Z Version 2017
- Anerkennungsverordnung Nr. 345: Eintragung von LV aus dem Diplom-LA UF Deutsch auf BEd UF Deutsch
- Anerkennungsverordnung Nr. 205: Eintragung von LV aus dem Diplom-LA UF Deutsch auf BA Deutsche Philologie
-> Hier finden Sie das dazugehörige Formular zur Beantragung der Eintragung der Leistungen lt. Avo. Nr. 205
- Anerkennungsverordnung Nr. 67: Eintragung von LV aus dem BA Deutsche Philologie für dem BEd UF Deutsch
- Anerkennungsverordnung Nr. 68: Eintragung von LV aus dem BEd UF Deutsch für den BA Deutsche Philologie
- Anerkennungsverordnung Nr. 161: Eintragung von LV aus dem MA DaF/Z Version 2008 auf den aktuellen MA DaF/Z Version 2017
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