Studierende, welche Ihr Masterarbeitsthema vor dem 1. Juli 2024 angemeldet haben sind angehalten einen Zeitplan zu erstellen und diesen bis spätestens 31. März 2026 an das SSC Phil. Kult. zu senden.
Gehen Sie dafür wie folgt vor:
- Erstellen Sie Ihren Zeitplan,
- lassen diesen in Abstimmung von der betreuenden Lehrperson unterschreiben
- und senden diesen bis spätestens 31. März 2026 an das SSC Phil. Kult.
Ich habe den Zeitplan bereits abgegeben
Wenn Sie vor dem 31.03.2025 einen Zeitplan abgegeben haben, müssen Sie selbstverständlich keinen neuen abgeben.
Was passiert, wenn ich keinen Zeitplan abgebe?
Wenn Sie bis 31.03.2026 keinen Zeitplan einreichen, endet das Betreuungsverhältnis automatisch (§ 14 Abs. 7, Satzung Studienrecht). Eine neuerliche Genehmigung desselben Themas und derselben Betreuung ist möglich, aber nicht garantiert.
Weitere Fragen, Unklarheiten, Anliegen
Wenn Sie zum Zeitplan Fragen, oder sonstige Anliegen haben (bspw. erreichen Sie Ihre Betreuung nicht), schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular.
