Validierung
Validierung von (außer)beruflichen Kompetenzen
Per 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Kompetenzen aus dem sogenannten
- nicht-formalen Bereich
(zB.: private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung)
- und informellen Bereich
(zB.: beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen)
anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.
- Füllen Sie das Formular zur Validierung (PDF - nicht barrierefrei) elektronisch aus
- signieren dieses
- und senden es, inkl. aller erforderlichen Unterlagen
- per Kontaktformular (Thema: Validierung).
- Die zuständige SPL wird sich Ihre Unterlagen ansehen und Sie über die weiteren Schritte zur Validierung informieren.
>> Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für das Validierungsformular
Wenn die Validierung durch die SPL bestätigt wurde, ist wie folgt vorzugehen:
- Füllen Sie entsprechend der Validierung den korrekten Antrag auf Anerkennung aus und
- senden Sie dieses, sowie das Formular „Validierung beruflicher und außerberuflicher Kompetenzen“, welches von der SPL bestätigt wurde
- per Kontaktformular.
- Die SSSt wird die Anerkennung durchführen und Ihnen den Anerkennungsbescheid auf Ihren u:account zukommen lassen.
Der Prozess der Anerkennung kann ab Antragstellung (der Anerkennung, nicht der Validierung) bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen.
Validierung kann nicht erfolgen:
Wenn die beantragte Qualifikation nicht anerkannt werden kann muss die laut Curriculum angebotene Lehrveranstaltung regulär absolviert werden.
Es werden Maßnahmen von der SPL angeordnet:
- Die SPL schickt die Information über die Maßnahme, die absolviert werden soll an Sie und die*den betreffende*n Lehrende*n.
- Studierende kontaktiert die*den Lehrende*n und vereinbart einen Termin.
- Lehrende*r schickt das ausgefüllte Protokoll, welches das Ergebnis der absolvierten Maßnahmen beinhaltet, an die SPL.
- SPL trifft Entscheidung ob Validierung erfolgen kann oder nicht.