So schließen Sie Ihr Masterstudium ab
Die Abschlussphase Ihres Masterstudiums beinhaltet einige allgemein gültige Schritte: Prüfungspass einreichen, Masterarbeit schreiben und mündliche Abschlussprüfung ablegen.
Das Verfassen Ihrer Masterarbeit zeigt, dass Sie in der Lage sind wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch fundiert zu bearbeiten. Das Thema der Masterarbeit entspricht grundsätzlich den curricularen Zielsetzungen des Masterstudiums, bedarf der Absprache mit dem*der Betreuer*in, sowie Genehmigung der SPL und ist so zu wählen, dass für Sie die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
Alle offiziellen Schritte rund um die Masterarbeit und die anschließende Abschlussprüfung werden über das StudienServiceCenter (SSC) abgewickelt.
Reichen Sie den Prüfungspass ein
Haben Sie alle lt. Curriculum erforderlichen Lehrveranstaltungen bis auf die Masterarbeit und Masterprüfung absolviert? Dann reichen Sie Ihren Prüfungspass ein.
- Schicken Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Prüfungspass (Formular weiter unten)
- (falls Sie Zulassungsauflagen erfüllen mussten: den ausgefüllten Prüfungspass Auflagen nach Zulassung (PDF))
- sowie Ihr aktuelles Sammelzeugnis
- einzeln (= nicht in einer pdf-Datei zusammengefasst) an das Kontaktformular.
FAQ - Prüfungspass
Es gilt immer das, was bei Ihrem zu einreichendem Studium im Sammelzeugnis steht (≠ elektronischer Prüfungspass). Auch bei anerkannten Leistungen schreiben Sie das Datum und den Titel, wie sie in Ihrem Sammelzeugnis stehen (= Datum des Anerkennungsbescheides, der Unterstellung, Fächerwechsel,...) auf und nicht das Datum und der Originaltitel aus der vorhergehenden Fächerkombination oder dem anderen Studium/Curriculum.
Erläuterung anhand eines Beispiels:
- Sie haben im Bachelor Deutsche Philologie die "VO NdL: Science Fiction" mit dem Datum 10.06.2019 erbracht und haben sich diese VO für den Bachelor Lehramt UF Deutsch anerkennen lassen.
Im Sammelzeugnis des Lehramt UF Deutsch steht der Titel "VO Neuere deutsche Literatur (SoSe 2019)/anerkannt" mit dem Datum 01.10.2019.
- Wenn Sie für den Bachelor Deutsche Philologie einreichen gilt der Titel "VO NdL: Science Fiction" und das Datum 10.06.2019.
- Wenn Sie für das Lehramt UF Deutsch einreichen gilt der Titel "VO Neuere deutsche Literatur (SoSE 2019)/anerkannt" und das Datum 01.10.2019.
Die Auflagen, bzw. Ergänzungsprüfungen bei der Anmeldung zu einem fachfremden Masterstudium für jede*n Studierende*n individuell definiert werden, ist das Modul "Ergänzungsprüfungen" nicht modelliert und bleibt daher immer auf “gelb”.
Solange Sie Ihre Bescheidmäßigen Ergänzungsprüfungen positiv absolvieren, ist alles in Ordnung und korrekt.
Finden Sie Prüfer*innen für Ihre Abschlussprüfung
Die Kommission (Prüfer*innen) Ihrer Abschlussprüfung setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- Die Betreuung ist Ihr*e Erstprüfer*in.
- Suchen Sie eine*n Zweitprüfer*in.
- Suchen Sie einen Vorsitz für die Prüfung.
Welche Lehrende der SPL10 an welchem Wochentag vor- oder nachmittags den Vorsitz zu mündlichen Masterprüfung übernehmen können, entnehmen Sie der aktuellen Vorsitzliste.
Allgemeine Informationen zum Ablauf der mündlichen Abschlussprüfungen
Prüfungssenat
Der Prüfungssenat der mündlichen Abschlussprüfung setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- Vorsitzende*r
- Erstprüfer*in ( = Betreuer*in der Masterarbeit)
- Zweitprüfer*in
Dauer
Die Prüfung dauert 60 Minuten.
Aufgaben des*der Vorsitzenden
- Führung des Protokolls. Die Protkoll-Vorlage wird vom SSC Phil. Kult. direkt an den*die Vorsitzende*n geschickt;
- Kontrolle der Zeitvorgaben;
- Möglich sind inhaltliche Fragen im Rahmen der Defensio;
- Ankündigung des Prüfungsergebnisses;
- Weiterleitung des Protokolls an die StudienServiceStelle Deutsche Philologie.
Beurteilung
- Die Beratung über die Beurteilung hat in nicht öffentlicher Sitzung des Prüfungssenates zu erfolgen.
- Wie viele Noten zu vergeben sind, kann man dem Protokoll entnehmen.
- Die Beschlüsse des Prüfungssenates werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Gelangt der Prüfungssenat zu keinem Mehrheitsbeschluss über die Beurteilung, so ist das arithmetische Mittel aus den von den Mitgliedern vorgeschlagenen Beurteilungen zu bilden, wobei bei einem Ergebnis, dessen Wert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5 ist, auf die bessere Note zu runden ist. Quelle: Satzung der Universität Wien