Anerkennungen
Was ist eine Anerkennung?
Bei der Anerkennung werden Leistungen, die Sie nicht in Ihrem aktuellen Studium erbracht haben, für dieses herangezogen. Sie müssen die Anerkennung beantragen. Dafür müssen Sie zugelassen sein. Ob Leistungen anerkannt werden können, entscheidet die Studienprogrammleitung.
Informationen darüber, welche Arten von Leistungen anerkannt werden können, sowie weiterführende Informationen zu Anerkennungen und Validierung finden Sie auf der Website des Büro Studienpräses.
Anerkennung von Lehrveranstaltungen
Lt. UG § 78 können im Curriculum vorgeschriebene Lehrveranstaltungen mit Lehrveranstaltungen anerkannter postsekundärer Bildungseinrichtung, welche positiv benotet oder als „mit Erfolg teilgenommen“ bewertet wurden und inhaltlich, sowie dem Umfang nach keine wesentlichen Unterschiede aufweisen, per Bescheid anerkannt werden. Dies umfasst:
- Lehrveranstaltungen aus Studien der Deutschen Philologie (Master Deutsche Philologie, Master DaF/Z, Master Austrian Studies, UF Deutsch,…), wobei hier die Zuordnung lt. Vorlesungsverzeichnis gilt.
- Lehrveranstaltungen nicht-germanistischer Studien der Universität Wien (z.B. Komparatistik, Sprachwissenschaft,…).
- Leistungen die an einer österreichischen und/oder ausländischen Universität erbracht wurden.
- ERASMUS+ Leistungen.
Um eine Anerkennung zu beantragen:
- Setzen sich mit den Curricula auseinander und tragen die Ihrer Meinung nach gleichwertigen Lehrveranstaltungen in den jeweiligen Antrag auf Anerkennung (weiter unten) ein,
- unterschreiben diesen,
- bei externen Universitäten: fügen Sie die originalen Zeugnisse und bei fremdsprachigen Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung, sowie weiterführende Informationen (Beschreibung der LV, Link vom Vorlesungsverzeichnis usf.) der anzuerkennenden Leistungen anbei
- und schicken Sie alle erforderlichen Dokumente (Antrag auf Anerkennung, Sammelzeugnis, evtl. Zeugnisse und Studienblatt) per Kontaktformular.
- Senden Sie die Dokumente einzeln und nicht in einer gesammelten PDF-Datei.
Im Bachelor Deutsche Philologie sind 60 ECTS aus Erweiterungscurricula zu erbringen ( = "Mini-Studien" anderer Studienrichtungen). Davon können 15 ECTS als Alternative Erweiterungen ( = frei wählbare LV) anerkannt werden. Wenn Sie in einem anderen Bachelorstudium der Universität Wien bereits vollständig abgeschlossene EC absolviert haben, können Sie sich diese für den Bachelor Deutsche Philologie als "EC aus Vorstudien" anerkennen lassen.
Entnehmen Sie dem folgenden wie Sie
- Lehrveranstaltungen der Deutschen Philologie für EC der Deutschen Philologie in ein anderes Bachelorstudium anerkennen lassen (bspw. EC "Germanistik im Überblick" für Bachelor Geschichte)
- Lehrveranstaltungen anderer Studien für ein EC in den Bachelor Deutsche Philologie anerkennen lassen (bspw. LV Ihres Bachelor Englisch als EC "World of English" für den Bachelor Deutsche Philologie)
- Bereits abgeschlossene "EC aus Vorstudien" in den Bachelor Deutsche Philologie anerkennen lassen
- Lehrveranstaltungen für Alternative Erweiterungen (15 ECTS) in den Bachelor Deutsche Philologie anerkennen lassen
Lehrveranstaltungen anderer Studien für ein Erweiterungscurriculum in den Bachelor Deutsche Philologie anerkennen lassen
Für das Anerkennen von Erweiterungscurricula welche nicht aus der Deutschen Philologie sind, also Lehrveranstaltungen die irgendwo im Sammelzeugnis anderer Studien stehen und für ein EC verwendet werden können, sind die Kolleg*innen der StudienServiceStelle zuständig, der das EC unterstellt ist. Wenden Sie sich also direkt an die zuständige SSSt.
z.B.: The World of English > SSSt Anglistik, Slawistische Grundkompetenz > SSSt Slawistik
Abgeschlossene "EC aus Vorstudien" in den Bachelor Deutsche Philologie anerkennen lassen
“EC aus Vorstudien” sind vollständig abgeschlossene Erweiterungscurricula, welche Sie in einem anderen Bachelorstudium der Universität Wien absolviert haben und für den Bachelor Deutsche Philologie anerkennen lassen können. Also nicht einzelne Lehrveranstaltungen, die irgendwo in Ihrem Sammelzeugnis stehen, sondern tatsächlich angemeldete und abgeschlossene EC.
- "EC aus Vorstudien" können nur anerkannt werden, wenn diese vollständig und korrekt abgeschlossen sind.
- EC der Deutschen Philologie können nicht in den Bachelor Deutschen Philologie anerkannt werden.
- Die Registrierung auf u:space ist nicht notwendig.
- Um eine Anerkennung zu beantragen, senden Sie uns den Antrag auf Anerkennung von “EC aus Vorstudien” in den Bachelor Deutsche Philologie per Kontaktformular.
Lehrveranstaltungen für Alternative Erweiterungen (15 ECTS) in den Bachelor Deutsche Philologie anerkennen
- Für die Anerkennung von Alternative Erweiterungen können Sie im Rahmen von 15 ECTS Lehrveranstaltungen frei wählen, wenn Sie diese nicht bereits im Bachelor Deutsche Philologie verwenden oder haben anerkennen lassen (inkl. EC). Kontrollieren Sie vor der Antragsstellung, ob die Leistungen nicht für Erweiterungscurricula verwendet werden können.
- Um eine Anerkennung zu beantragen, senden Sie uns den Antrag auf Anerkennung für Alternative Erweiterungen in den Bachelor Deutsche Philologie und die Leistungsnachweise an das Kontaktformular.
Die Anerkennungsverordnung Nr. 67 (PDF- nicht barrierefrei) reguliert die Anerkennung von Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor Lehramt UF Deutsch (2014/16) -AUSLAUFEND- in den Bachelor Deutsche Philologie.
Eine bescheidmäßige Anerkennung ist somit nicht notwendig.
Wenn Sie von einem in das andere Studium gewechselt sind oder beide Studien (parallel oder zeitversetzt) studieren, beantragen Sie die Eintragung der Leistungen mit dem Formular für Anerkennung AUS dem Bachelor Lehramt Unterrichtfach Deutsch FÜR den Bachelor Deutsche Philologie lt. AVO Nr. 68 (PDF- nicht barrierefrei).
Die Anerkennungsverordnung Nr. 67 (PDF- nicht barrierefrei) reguliert die Anerkennung von Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor Deutsche Philologie (2011) in den Bachelor Lehramt UF Deutsch (2014/16) -AUSLAUFEND-.
Eine bescheidmäßige Anerkennung ist somit nicht notwendig.
Wenn Sie von einem in das andere Studium gewechselt sind oder beide Studien (parallel oder zeitversetzt) studieren, beantragen Sie die Eintragung der Leistungen mit dem Formular für Anerkennung AUS dem Bachelor Deutsche Philologie in den BEd UF Deutsch (2014/16) - auslaufend lt. AVO Nr. 67 (PDF- nicht barrierefrei).
- Der Prozess der Anerkennung kann von der Beantragung bis zum Übermitteln des Bescheid bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen.
- Sollten Sie Leistungen zur Validierung eingebracht haben, so ist die Validierung dem Prozess der Anerkennung vorgezogen, zählt dementsprechend nicht zu der Frist von maximal acht Wochen.
- Sollten Sie Leistungen zur Validierung eingebracht haben, so ist die Validierung dem Prozess der Anerkennung vorgezogen, zählt dementsprechend nicht zu der Frist von maximal acht Wochen.
- Der Bescheid wird vier Wochen nach der Übermittlung an Ihre u:net Adresse rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die anerkannten Leistungen in Ihrem elektronischen Prüfungspass und Ihrem Sammelzeugnis sehen.
Sollten Sie vorher auf Ihre Rechtsmittel verzichten, so wird der Bescheid per Datum des Rechtsmittelverzichts rechtskräftig und die Leistungen für Ihren elektronischen Prüfungspass und Ihr Sammelzeugnis freigeschalten. Sie können nach erhalt des Bescheid jederzeit auf Ihre Rechtsmittel verzichten, indem Sie auf das Mail von uns wie folgt antworten:
Hiermit bestätige ich, (Vor- und Nachname), Matrikel-Nr.: (Nr.), dass ich über meine Rechtsmittel belehrt wurde und mit dem (Datum) auf diese verzichte.
- Eine anerkannte und rechtskräftige Leistung gilt als der letzte Prüfungsantritt in dem anerkannten Studienplanpunkt und kann nicht mit einer anderen Note "überschrieben", in einen anderen Studienplanpunkt umgehängt oder zurückgezogen werden.
Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?
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Beratung im Vorfeld
Bitte informieren Sie sich unbedingt im Voraus darüber, ob eine Anerkennung möglich ist.
Das Anerkennungsverfahren ist ein behördliches Verfahren, und um negative Folgen (z. B. die Ablehnung des Antrags) zu vermeiden, wird eine Beratung dringend empfohlen.
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Antrag via Kontaktformular
- Setzen sich mit den Curricula auseinander und tragen die Ihrer Meinung nach gleichwertigen Lehrveranstaltungen in den Antrag auf Anerkennung ein (Formular weiter unten),
- unterschreiben diesen,
- bei externen Universitäten: fügen Sie die originalen Zeugnisse und bei fremdsprachigen Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung, sowie weiterführende Informationen (Beschreibung der LV, Link vom Vorlesungsverzeichnis usf.) der anzuerkennenden Leistungen anbei
- und schicken Sie alle erforderlichen Dokumente (Antrag auf Anerkennung, Sammelzeugnis, evtl. Zeugnisse und Studienblatt) per Kontaktformular.
- Senden Sie die Dokumente einzeln und nicht in einer gesammelten PDF-Datei.
Formulare für Anerkennung
- Antrag auf Anerkennung - BA Deutsche Philologie (2011) (PDF) (pdf / 923 KB)
- Antrag auf Anerkennung - BA Deutsche Philologie - Alternative Erweiterungen bzw. EC aus Vorstudien (2011) (PDF) (pdf / 1,024 KB)
- Antrag auf Anerkennung - BEd Spezialisierung Deutsch als Zweitsprache und sprachliche Bildung (2026) (PDF) (pdf / 379 KB)
- Antrag auf Anerkennung - BEd Erweiterungsstudium/3tes UF (auslaufend) (PDF) (pdf / 477 KB)
- Antrag auf Anerkennung - BEd UF Deutsch (2026) (PDF) (pdf / 371 KB)
- Antrag auf Anerkennung - BEd UF Deutsch (auslaufend) (PDF) (pdf / 474 KB)
- Antrag auf Anerkennung - MA Austrian Studies Praktika (2011) (PDF) (pdf / 357 KB)
- Antrag auf Anerkennung - MA Austrian Studies (2011) (PDF) (pdf / 438 KB)
- Antrag auf Anerkennung - MA Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (2017) (PDF) (pdf / 349 KB)
- Antrag auf Anerkennung - MA Deutsche Philologie (2008) (PDF) (pdf / 339 KB)
- Antrag auf Anerkennung - MEd Spezialisierung Deutsch als Zweitsprache und sprachliche Bildung (2026) (PDF) (pdf / 723 KB)
- Antrag auf Anerkennung - MEd Erweiterungsstudium/3tes UF Deutsch (auslaufend) (PDF) (pdf / 605 KB)
- Antrag auf Anerkennung - MEd UF Deutsch (2026) (PDF) (pdf / 299 KB)
- Antrag auf Anerkennung - MEd UF Deutsch (auslaufend) (PDF) (pdf / 895 KB)
Validierung von (außer)beruflichen Kompetenzen
Wenn Sie (außer)beruflichen Kompetenzen aus dem nicht-formalen Bereich (zB.: private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) und/oder informellen Bereich (zB.: beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) erworben haben und sich diese für Ihr Studium anerkennen lassen wollen, müssen Sie für diese einen Antrag auf Validierung stellen. Alle Information zur Validierung von Kompetenzen finden Sie hier.