ERASMUS+ Outgoing
Informationen für Outgoing ERASMUS+ Studierende der "Deutsche Philologie"
- Ein Auslandsaufenthalt ist im Bachelor ab dem dritten, und im Master ab dem ersten Semester möglich.
- Verfügbare Erasmus+ Plätze sind hier sichtbar.
- Sprechen Sie die im Ausland gewählten Kurse (auch Abänderungen) unbedingt immer mit Ihrer Studienprogrammleitung ab.
- Die Anerkennung von freien Wahlfächern (Diplomstudium) oder "Alternativen Erweiterungen" (BA/MA) ist meist einfacher als von Pflichtfächern - daher ist es vorteilhaft, sich diese ECTS für das Auslandsstudium "aufzuheben".
- Wenn Sie ein Erweiterungscurriculum im Ausland absolvieren, ist die Studienprogrammleitung des EC-Fachs für die Anerkennung zuständig.
- Der Erasmus-Koordinator des Instituts für alle Outgoing-Studierenden ist Mgr. Michal Dvorecky, Phd
Bewerbungsprozess
Die Bewerbung um einen Erasmus+ Platz findet ausschließlich über Mobility Online statt und ist nur innerhalb der gesetzten Bewerbungszeiträume möglich.
Folgende Unterlagen müssen Sie in Ihrer Online Bewerbung hochladen:
- Motivationsschreiben
- Sammelzeugnis
- Identitätsnachweis (Vorder- und Rückseite Ihres Reisepasses oder Personalausweises)
- Sprachnachweis
Aufgrund der beschränkten Anzahl von Plätzen ist es ratsam, Alternativen in der Bewerbung anzugeben (bis zu 3 Präferenzen sind möglich).
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (kein First-come-first-served-Prinzip) geben die Mobilitätskoordinator*innen dem International Office die Nominierungen bekannt. Wenn Sie nominiert wurden, kontaktiert Sie das International Office per Email mit Informationen zum weiteren Ablauf.
Auswahlkriterien
Für die Auswahl der Kandidat*innen werden folgende Kriterien herangezogen:
- Vollständigkeit des Antrags
- Motivationsschreiben und wissenschaftliche Relevanz des Auslandsaufenthalts
- Notendurchschnitt im bisherigen Studium
- Bisher sind immer zahlreiche Plätze frei geblieben
- Hinweis: Studierende können ERASMUS+ Plätze nur in der Studienrichtung wählen, in der sie zugelassen sind. Fachfremde Nominierungen sind ausnahmslos nicht möglich. Es ist also auch nicht möglich, über ein EC einer anderen Studienrichtung ins Ausland zu gehen.
Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office.
Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit Ihrem/Ihrer Fachkoordinator/in. Das ausgefüllte Learning Agreement wird an unserem Institut dann von der SPL unterzeichnet.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, wann das Learning Agreement vorgelegt werden muss. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Gastuniversität das Learning Agreement rechtzeitig erhält (normalerweise im Zuge Ihrer Anmeldung an der Partneruniversität). Sollte die Gastuniversität das Learning Agreement nicht bei der Anmeldung verlangen, nehmen Sie es bitte mit und besprechen Sie die Kurse nach Ihrer Ankunft dort im International Office.
Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS pro Monat erbringen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollte dies der Fall sein, muss das Stipendium zurückgezahlt werden.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Um die Kurswahl zu erleichtern, empfiehlt es sich, freie Wahlfächer/Wahlfächer für den ERASMUS-Aufenthalt aufzusparen.
- Damit Ihre im Ausland erbrachten Lehrveranstaltungen für Ihr Bachelor-, bzw. Masterstudium anerkannt werden können, wenden Sie mit folgenden Unterlagen:
- Zeugnisse der im Ausland absolvierten Lehrveranstaltungen, Transcript of Records
- Learning Agreement "After the Mobility"
- Antrag auf Anerkennungen von im Rahmen eines Erasmus+ Aufenthaltes abgelegten Lehrveranstaltungen/Prüfungen gem UG §78
- an das Kontaktformular.
- Zwingend ist, dass die von Ihnen im Ausland erbrachte Leistung ECTS Punkte aufweist. Wenn die Leistung keine ECTS aufweist, so kann diese auch nicht für Ihr Studium an der Universität Wien anerkannt werden.
- Wenn die von Ihnen im Ausland erbrachte Leistung zwar ECTS Punkte, aber keine Note, sondern eine Form von Teilnahmebestätigung aufweist (z.B.: "passed", "requirements fulfilled", "bestanden", "erfolgreich erbracht" usw.), wird die Leistung in Ihrem Studium an der Universität Wien problemlos mit einem "erfolgreich teilgenommen" ( = im Sammelzeugnis mit einem "+" ausgewiesen) anerkannt.
Ja, wenn Sie
- innerhalb Ihrer vorgesehenen Studienzeit ( = Mindeststudienzeit + Toleranzsemester)
- den Status eines "ordentlichen Studierendens" an der Universität Wien haben = ÖH-Beitrag gezahlt
- nicht im Status "beurlaubt" sind
Erasmus+ Studierenden wird der Studienbeitrag in Wien und an der Partneruni erlassen (nicht aber der ÖH-Beitrag), wenn Sie eine der oben genannten Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch an der Universität Wien Prüfungen absolvieren wollen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular. Wir sehen uns Ihr spezifischen Anliegen an und beantworten Ihnen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.