Master of Education UF Deutsch (Version 2015/2017)
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Curriculum Master of Education UF Deutsch (PDF - nicht barrierefrei)
Im Curriculum ist definiert, welche Lehrveranstaltungen für den Abschluss zu absolvieren sind.
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Planungshilfe Master od Education UF Deutsch (PDF)
Die Planungshilfe ist eine graphische Darstellung des Curriculums und hilft Ihnen bei der Planung und Organisation des Studiums.
Verpflichtender DaZ-Schwerpunkt im Master of Education UF Deutsch
Laut Curriculum des Master of Education UF Deutsch (PDF - nicht barrierefrei) müssen Sie im Modul UF MA D-02 (Vertiefung II) eine VO oder ein SE mit dem Schwerpunkt Deutsch als Zweitsprache (DaZ) absolvieren.
- Welche Lehrveranstaltungen im jeweiligen Semester einen DaZ-Schwerpunkt haben, steht im Vorlesungsverzeichnis unter "SE Masterseminar oder VO Deutsch als Zweitsprache".
- Lehrveranstaltungen, welche im Vorlesungsverzeichnis nicht unter „SE Masterseminar oder VO Deutsch als Zweitsprache" aufgelistet sind, werden nicht als DaZ-Lehrveranstaltungen genehmigt.
z.B.: VO "Spracherwerbstheoretische Grundlagen", VO "Einführung in DaF/Z", VO “Deutsch in der Migrationsgesellschaft” usw.
FAQ zum DaZ-Schwerpunkt im Master of Education UF Deutsch
Die Kennzeichnung "DaF/Z" steht vor allen Lehrveranstaltungen, welche dem Fachbereich DaF/Z zugeordnet sind. Welche Lehrveranstaltungen einen DaZ-Schwerpunkt aufweisen variiert jedoch jedes Semester, wird von der SPL entschieden und ist dezidiert im Vorlesungsverzeichnis unter dem gleichnamigen Studienplanpunkt aufgelistet.
Genauso, wie es im BEd Lehrveranstaltungen mit dem Schwerpunkt Gender oder Kinder- und Jugendliteratur gibt, welche jedes Semester variieren (können) und den unterschiedlichen Fachbereichen zugeordnet sind.
Selbstverständlich können Sie auch beide Lehrveranstaltungen mit dem Schwerpunkt DaZ absolvieren.
Sollten Sie eine DaZ-Lehrveranstaltung absolviert haben und diese steht nicht im entsprechenden Studienplanpunkt, melden Sie sich bitte mit den genauen Angaben per Kontaktformular, damit wir diese entsprechend umhängen können.
- Eine Anerkennung ist nicht möglich, wenn
- die Lehrveranstaltung nicht dezidiert einen DaZ-Schwerpunkt aufweist.
- die Lehrveranstaltung nicht dezidiert einen DaZ-Schwerpunkt aufweist.
- Eine Anerkennung ist möglich, wenn
- Sie die Lehrveranstaltung in einem anderen Studium (Bsp.: im Rahmen eines ECs, im Rahmen eines anderen Masterstudiums, usw.) absolviert haben. Schicken Sie in diesem Fall den entsprechenden Antrag auf Anerkennung per Kontaktformular.
- Sie die Lehrveranstaltung in einem anderen Studium (Bsp.: im Rahmen eines ECs, im Rahmen eines anderen Masterstudiums, usw.) absolviert haben. Schicken Sie in diesem Fall den entsprechenden Antrag auf Anerkennung per Kontaktformular.
- Anerkennung von Lehrveranstaltungen einer anderen Universität
- Wenn Sie eine Lehrveranstaltung einer anderen Universität absolviert haben, welche Ihrer Meinung nach einen DaZ-Schwerpunkt aufweist, so senden Sie einen Antrag auf Anerkennung mit dem entsprechendem Sammelzeugnis und dem Link mit ausführlichen Informationen zum Inhalt der Lehrveranstaltung per Kontaktformular. Die zuständige SPL wird sich Ihren Antrag ansehen und entscheiden, ob eine Anerkennung möglich ist, oder nicht.
Infos zum Umstieg UF Deutsch Lehramt "neu" (2026)
Die letzte Informationsveranstaltung zur Unterstellung in das neue Curriculum UF Deutsch fand Freitag, 11.09.2026, 15:00 Uhr (digital) statt.
Finden Sie hier die in der Veranstaltung vorgestellten Folien (PDF).
Antworten auf häufig gestellte und relevante Fragen finden Sie in dieser FAQ-Datei (PDF - nicht barrierefrei). (Stand: 23.09.2026).
Bitte informieren Sie sich eigenständig über die neuen Curricula und ziehen die Übersicht/Hilfstabelle heran um Ihren Studienfortschritt zu eruieren. Sollten Sie daraufhin spezifische Fragen/Unklarheiten haben, welche nicht in den FAQ beantwortet wurden, schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder machen Sie sich einen Sprechstundentermin aus.
- Hier finden Sie das Teilcurriculum des Master UF Deutsch (PDF - nicht barrierefrei) (ab 01.10.2026).
- Die Übersicht für den Umstieg (PDF) und Hilfstabelle (Excel-Datei) zeigen Ihnen, welche Lehrveranstaltungen aus dem UF Deutsch "alt" für das UF Deutsch "neu"
- lt. Anerkennungsverordnung Nr. 105 (PDF - nicht barrierefrei) anerkannt werden.
- Die Äquivalenzverordnung (PDF - nicht barrierefrei) zeigt, welche Lehrveranstaltungen des UF Deutsch "neu" für das UF Deutsch "alt" zu absolvieren sind, wenn Sie im "alten" Curriculum weiterstudieren. Die Äquivalenzverordnung wird verlinkt, sobald sie im Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde.
Checkliste
Bevor Sie eine Unterstellung beantragen, Informieren Sie sich eigenständig
- beim SSC Lehrer*innenbildung über die Anerkennungsverordnung und Hilfstabelle
- beim UF Deutsch über die Anerkennungsverordnung und Hilfstabelle
- beim SSC/SSSt UF 2 über die Anerkennungsverordnung und Hilfstabelle
- über die Folgen des Umstiegs (Toleranzsemester, Studienbeitrag, usw.)
Unterstellung beantragen
- Die Beantragung zur Unterstellung ist ab 03. 08.2026 möglich. Das alte Studium bleibt für Noteneintragungen bis 30.09.2026 offen und das neue Studium wird parallel zu diesem geöffnet.
- Nachdem die Kolleg*innen der Studienzulassung die Unterstellung bearbeitet haben, werden Ihre bisherigen Lehrveranstaltungen von den Kolleg*innen der SSSt lt. Anerkennungsverordnung in Ihr neues Studium vorläufig anerkannt = in u:space sehen Sie die anerkannten Lehrveranstaltungen als absolviert/grün, aber im Sammelzeugnis scheinen diese erst nach dem Studienbeginn am 01.10.2026 auf.
- Anmeldungen für Lehrveranstaltungen können Sie nach der vorläufigen Anerkennung bereits mit Ihrem neuen Studium durchführen (curriculare Voraussetzungen müssen erfüllt sein).
- Da die Bearbeitung der Unterstellung und Anerkennung bis zu vier Wochen dauern kann, empfehlen wir Ihnen die Unterstellung rechtzeitig vor den Anmeldephasen Ihrer UF zu beantragen, am besten im August. Im UF Deutsch findet die Anmeldephase vom 21.09. - 27.09.2026 statt.
- Haben Sie alle Informationen eingeholt und sind sich der Folgen der Unterstellung bewusst, können Sie ab 03. August 2026 die Unterstellung über den Servicedesk der Studienzulassung beantragen.
So schließen Sie Ihren Master of Education UF Deutsch ab
- Schicken Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Prüfungspass,
- sowie Ihr aktuelles Sammelzeugnis
- einzeln (= nicht in einer pdf-Datei zusammengefasst) an das Kontaktformular.
Die folgenden Lehrenden stehen in ihren jeweiligen Fachbereichen gerne als Betreuer*innen, Erst- oder Zweitprüfer*innen sowie für den Prüfungsvorsitz Ihrer MA-Prüfung zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich, ob die jeweilige Person aufgrund ihrer Lehr- und Forschungsgebiete für eine Betreuung Ihres gewünschten Themas in Frage kommt.
Ältere deutsche Sprache und Literatur
Michael Berger*, Johannes Keller, Beatrice von Lüpke, Lydia Miklautsch, Stephan Müller, Dennis Wegener*
Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache
Marlene Aufgebauer*, Verena Blaschitz*, Inci Dirim, Michal Dvorecky*, Karen Schramm, Hannes Schweiger, Michael Seyfahrt, Katarzyna Sierak*, Ulrike Titelbach*, Rebecca Weckenmann*, Johanna Wittner*
Fachdidaktik
Stefan Krammer, Jutta Ransmayr, Matthias Leichtfried*, Sandra Pechtold*, Martin Neubauer, Sabine Zelger
Neuere deutsche Literatur
Anna Babka, Arno Dusini , Susanne Hochreiter*, Eva Horn, Pia Janke, Sebastian Klinger*, Ursula Klingenböck*, Stefan Krammer, Dariya Manova, Axel Pichler, Günther Stocker, Burkhardt Wolf, Norbert Christian Wolf
Sprachwissenschaft
Andreas Baumann, Fabian Fleißner* Manfred M. Glauninger, Katharina Korecky-Kröll*, Alexandra N. Lenz, Claudia Resch, Verena Sauer, Barbara Soukup, Martina Werner, Patrick Wolf-Farré
Die mit * versehenen Lehrenden können nur nach Rücksprache mit der SPL und ausführlicher Begründung der Studierenden eine Betreuung übernehmen. Schicken Sie dafür noch vor der offiziellen Anmeldung des Themas ein Exposé und die Begründung an das Kontaktformular der Deutschen Philologie.
Stand: 10.09.2026
Die Kommission (Prüfer*innen) Ihrer Abschlussprüfung setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- Die Betreuung ist Ihr*e Erstprüfer*in.
- Suchen Sie eine*n Zweitprüfer*in.
- Suchen Sie einen Vorsitz für die Prüfung.
Welche Lehrende der SPL10 an welchem Wochentag vor- oder nachmittags den Vorsitz zu mündlichen Masterprüfung übernehmen können, entnehmen Sie der aktuellen Vorsitzliste.
Sobald Sie die Prüfer*innen und einen Termin für die Abschlussprüfung gefunden haben, wenden Sie sich bitte ans SSC und melden Sie sich zur Abschlussprüfung an.
Grundsätzlich ist die Abschlussprüfung für alle UF gleich, d.h. es gibt keine Sonderregelungen für die UF Katholische/Evangelische Religion, das UF Informatik oder externe Universitäten (z.B. Kunstuniversität)
- Für alle UF Kombinationen gilt, dass eine gemeinsame kommissionelle Abschlussprüfung zu erfolgen hat.
- im UF mit Masterarbeit ist eine Präsentation der Masterarbeit vorgesehen und eine Prüfung über das Umfeld der Masterarbeit.
- im UF ohne MA erfolgt eine Prüfung über das Fach.
- Die Beurteilung jedes UF erfolgt durch den kompletten Prüfungssenat.
- Die beiden Noten der UF stehen im Sammelzeugnis und im Abschlusszeugnis.
Die Masterprüfung ist eine Defensio und die letzte Prüfung vor dem Studienabschluss.
Sie umfasst a) die Verteidigung der Masterarbeit einschließlich der Prüfung über deren wissenschaftliches Umfeld und b) eine Prüfung aus einem Bereich des zweiten Unterrichtsfaches. Die gesamte Prüfung soll auch professionsrelevante Aspekte berücksichtigen.
- Das wissenschaftliche Umfeld ist dabei weit zu fassen, beispielsweise "NdL", dabei aber nicht nur den Teilbereich der Masterarbeit meint.
- Zudem sind die professionsrelevanten Aspekte zu berücksichtigen.
- Beteiligte Personen
o Vorsitzende*r
o Erstprüfer*in (Erstes UF): Betreuer*in der Masterarbeit
o Zweitprüfer*in (Zweites UF) - Ablauf
o 1. Teil: Eröffnung der Prüfung durch die*den Vorsitzenden*
o 2. Teil (insg. 30 Min.): Präsentation der Masterarbeit ca. 5 Min., Diskussion ca. 5 Min; 20 Min. Prüfung des UF, in welchem die Masterarbeit geschrieben wurde
o 3. Teil (30 Min.): Prüfung des Zweiten UF - Nach der Prüfung
o Das Prüfungsprotokoll wird an die StudienServiceStelle weitergeleitet.
Die Masterprüfung im Erweiterungsstudium Master Lehramt Unterrichtsfach Deutsch ist eine
Teilprüfung mit 2 ECTS.
- Beteiligte Personen
o Studierende*r
o Prüfer*in
o Protokollant*in - Ablauf
o Die Prüfung dauert ca. 30 Min.
o Nach der Eröffnung der Prüfung erfolgt ein Prüfungsgespräch über die
vereinbarten Themen.
o Das Prüfungsergebnis wird Ihnen nach der Prüfung mitgeteilt. - Nach der Prüfung
o Das Prüfungsprotokoll wird an die StudienServiceStelle weitergeleitet.
Leseliste Neuere deutsche Literatur
Die Leseliste hat Gültigkeit für alle Studierenden, welche ein Masterstudium Deutsche Philologie und/oder Masterstudium Lehramt (MEd) UF Deutsch per 01.10.2021 (Wintersemester 2021/22) begonnen haben.
Basisleseliste Neuere deutsche Literatur (PDF - nicht barrierefrei)