Praktikum Bachelor Deutsche Philologie

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  • In welchem Rahmen kann ich ein Praktikum absolvieren?

    Laut Studienplan ist die Absolvierung eines Praktikums im Wahlmodul M-05,7 möglich. Dieses ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

    Das Praktikum dient der beruflichen Orientierung und Kontaktaufnahme, vermittelt einen ersten Einblick in ein bestimmtes Berufsfeld, macht mit dem entsprechenden Berufsalltag vertraut, präzisiert die persönlichen Berufserwartungen und profiliert ein über das Praktikum hinausgehendes praxisbezogenes Bewerbungsbild. 

    Quelle: Curriculum Bachelor Deutsche Philologie

     

     

  • Wo kann ich das Praktikum absolvieren?

    Als Praktikumsplatzgeber kommen Institutionen und Unternehmen im In- und Ausland in Frage, die in den in § 1 genannten Tätigkeitsbereichen arbeiten:

    Buch (Buchhandlung, Verlag, Lektorat, Bibliothek, Archiv), elektronische Sprach- und Textverarbeitung (Textdigitalisierung, Text-Layout, Web-Design), Journalismus (Printmedien, Rundfunk, Fernsehen), wissenschaftliche, künstlerische sowie (inter-) kulturelle Mittlertätigkeiten (Forschungsinstitute, Belletristik, Übersetzung, Werbung, Museum, Theater, Konzertbetrieb, Film).

     

    Quelle: Curriculum Bachelor Deutsche Philologie

  • Kann das Schulpraktikum aus meinem BEd UF Deutsch bzw. Unterrichtstätigkeit (jeglicher Form) angerechnet werden?

    Schulpraktika bzw. Unterrichtstätigkeit (jeglicher Form) entsprechen nicht den Modulzielen, welche im Curriculum festgelegt wurden und können für das M-05,7 nicht genehmigt/angerechnet werden.

  • Vor Praktikumsbeginn - Einholung der Genehmigung bei der SPL10

    Vor Praktikumsbeginn:

    Lassen Sie sich das Praktikum von der zuständigen SPL genehmigen, in dem Sie die erforderlichen Unterlagen per Kontaktformular schicken.

    • Für die Genehmigung benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Arbeitsgebers, in welcher die ungefähren Aufgabengebiete Ihres Praktikums geschildert werden und aus der hervorgeht, dass das Praktikum mind. 160 Stunden umfasst.
  • Nach Praktikumsende - Eintragung in den Studienplanpunkt M-5,7

     Nach Praktikumsende:

    • Schicken Sie eine Bestätigung Ihres Praktikumgebers mit einer Beschreibung der Aufgaben welche Sie tatsächlich erfüllt haben und aus der hervorgeht, dass Sie 160 Stunden erbracht haben an das Kontaktformular.
    • Nach der Bestätigung der zuständigen SPL wird Ihr Praktikum im Wahlmodul M-5,7 durch die Mitarbeiter*Innen der SSSt eingetragen und in Ihrem Sammelzeugnis freigeschalten.