FAQ UG §78 "Neu"

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  • Welche Auswirkungen hat das UG §78 "Neu" auf Anerkennungen?
    • Ab dem 01.10.2022 muss die Beantragung über Anerkennungen von externen Leistungen, welche VOR dem Studienbeginn absolviert wurden bis spätestens Ende des zweiten Semesters erfolgen.
      • Hierbei ist das Datum der erstmaligen Zulassung relevant, auch bei Wiederaufnahme des Studiums.
      • Bei einem Studienwechsel oder einer Unterstellung beginnt die "Zwei-Semester-Frist" wieder bei Null.
    • Leistungen, welche Sie WÄHREND dem Studium absolvieren, können weiterhin bis zum Studienabschluss jederzeit zur Anerkennung beantragt werden.
  • Ich habe das Diplom-LA UF Deutsch studiert und wurde unterstellt, bzw. habe den BEd UF Deutsch neu angemeldet. Kann ich auch nach dem 30.09.2022 Leistungen anerkennen lassen?

    Anerkennung von Leistungen in den BEd UF Deutsch 

    • Die Anerkennung der Leistungen aus dem Diplom-LA UF Deutsch in den BEd UF Deutsch ist per Anerkennungsverordnung Nr. 345 geregelt und von der UG Novelle nicht betroffen.
      Wenn Sie also demnächst den BEd UF Deutsch anmelden, bzw. schon angemeldet sind und sich Leistungen aus Ihrem ausgelaufenem Diplomstudium UF Deutsch in das aktuelle Curriculum eintragen lassen wollen, entnehmen Sie hier alle erforderlichen Informationen zu dem Prozedere.

    Anerkennung von Leistungen in die Masterstudien der Deutschen Philologie

    • Wenn Sie Leistungen aus dem Diplom-LA UF Deutsch haben, welche Sie in  diesem, bzw. in Ihrem BEd/BA (inkl. Unterstellung lt. Anerkennungsverordnung) nicht verwendet haben und welche inhaltlich in ein Masterstudium der SPL10 anerkannt werden können, so müssen Sie den Antrag auf Anerkennung der Leistungen spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters nach Ihrem MEd/MA-Studienbeginn beantragen.

      Bsp.: Sie haben das Diplomstudium, bzw. den BA/BEd erfolgreich abgeschlossen und in diesem die VO NdL "KJL aus der Genderperspektive" nicht für den Abschluss verwendet (steht z.B. im Interessensmodul). Sie beginnen per 01.03.2023 mit dem MA Deutsche Philologie, dann können Sie die Anerkennung der VO NdL "KJL aus der Genderperspektive" ab dem 01.03.2023 bis zum Ende des zweiten Semesters beantragen.

    Anerkennung von Leistungen in den BA Deutsche Philologie

    • Die Anerkennung der Leistungen aus dem Diplom-LA UF Deutsch in den Bachelor Deutsche Philologie ist per Anerkennungsverordnung Nr. 205 geregelt und von der UG Novelle nicht betroffen.
      Wenn Sie also demnächst den Bachelor Deutsche Philologie anmelden und sich Leistungen aus Ihrem ausgelaufenem Diplomstudium UF Deutsch anerkennen lassen wollen, entnehmen Sie hier alle erforderlichen Informationen zu dem Prozedere.